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Für Gleichstellung!

Der Internationale Frauentag am heu­ti­gen 8. März ist ein guter Anlass, um einen Blick zurück zu wer­fen und an Frauen zu erin­nern, die sich für Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen ein­ge­setzt haben. – Ein paar Highlights, abso­lut kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Um 1900 kämpf­ten etwa Louise Otto-Peters, Hedwig Dohm und Clara Zetkin für Gleichberechtigung und das Frauenwahlrecht.

1891 nahm die SPD die Einführung des Frauenwahlrechts in ihr Parteiprogramm auf.

1902 grün­de­ten Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann in Hamburg den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht.

Beim ers­ten Internationalen Frauentag am 19. März 1911 war die Forderung nach dem Frauenwahlrecht zen­tra­les Thema.

Am 12. November 1918 rief der Rat der Volksbeauftragten das Wahlrecht für alle Männer und Frauen ab 20 Jahren aus, das war die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland.

Frauen konn­ten zum ers­ten Mal am 19. Januar 1919 bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung wäh­len und sich wäh­len las­sen. 37 Frauen wur­den in die Nationalversammlung gewählt (von ins­ge­samt 423 Abgeordneten), dar­un­ter Marie Juchacz (SPD), die als ers­te Frau im Parlament das Wort ergriff.

Am 9. März 1947 wur­de in der Sowjetischen Besatzungszone der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) gegrün­det, wich­ti­ge Protagonistinnen waren Elli Schmidt, Emmy Damerius-Koenen, Maria Rentmeister, Käthe Kern, Helene Beer, Wilhelmine Schirmer-Pröscher und Paula Hertwig. Die DFD-Gründerinnen waren die „Mütter“ der Gleichberechtigung in der DDR. Auf die DFD-Frauen geht Artikel 7 der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 zurück: „Mann und Frau sind gleich­be­rech­tigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau ent­ge­gen­ste­hen, sind aufgehoben.“

Im Parlamentarischen Rat der drei Westzonen waren vier Frauen, zusam­men mit 61 Männern erar­bei­te­ten sie ab 1948 das deut­sche Grundgesetz. Die vier „Mütter des Grundgesetzes“ sind Elisabeth Selbert, Friederike Nadig (bei­de SPD), Helene Wessel und Helene Weber (bei­de Zentrumspartei). In ers­ter Linie Elisabeth Selbert setz­te Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes durch, inspi­riert von DFD-Frauen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Der 21. Deutsche Bundestag hat 630 Abgeordnete, 204 davon sind Frauen. Im Kreistag des Erzgebirgskreises sind 98 Personen (plus Landrat), davon 11 Frauen.

Im Landkreis ist seit 2017 Tina Lämmel die Gleichstellungsbeauftragte. Sie ist die Ansprechpartnerin, wenn es um Belange rund um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern geht. Kontakt und Infos: www.erzgebirgskreis.de.

Quellen:

  • „Der Frauentag und der lan­ge Kampf um Gleichberechtigung“: https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Der-Frauentag-und-der-lange-Kampf-um-Gleichberechtigung,frauentag340.html
  • „Die Mütter der Gleichberechtigung in der DDR“: https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/542468/die-muetter-der-gleichberechtigung-in-der-ddr/
  • „Frauenwahlrecht in Deutschland: 1918 war die Geburtsstunde“: https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Frauenwahlrecht-in-Deutschland-1918-war-die-Geburtsstunde,frauenwahlrecht110.html