
Am 10. Februar 2026 hatte Fraktionsmitglied Dr. Elke Stadler an Landrat Rico Anton eine Anfrage zur Auslastung der Frauenschutzwohnungen im Landkreis und zum Schutz vor digitaler Partnerschaftsgewalt gestellt. Die Antwort kam am 27. Februar 2026.
Wir hatten geschrieben: „Ein nach wie vor wichtiges Thema in der Arbeit der SPD-GRÜNE-Fraktion im Kreistag des Erzgebirgskreises ist die Hilfe für Betroffene häuslicher Gewalt. Im Landkreis gibt es bis heute nur zwei Frauenschutzwohnungen. Als Fraktion unterstützen wir weiterhin die Forderung des Landesfrauenrates zur Einrichtung eines eigenen Frauenschutzhauses im Erzgebirgskreis.
Immer mehr Frauen in Deutschland sind von häuslicher Gewalt betroffen. Neben körperlicher und psychischer Gewalt findet Partnerschaftsgewalt zunehmend auch digital statt: unerwünschte Kontaktaufnahme, Ortung und Überwachung, Identitätsmissbrauch und ‑diebstahl, Veröffentlichung intimer Fotos oder Videos, unerwünschte Posts in den sozialen Medien (Quelle: www.frauenhauskoordinierung.de/themenportal/gewalt-gegen-frauen/gewaltformen/digitale-gewalt).“
Unsere Fragen:
- Wie hoch war 2025 die Auslastung der zwei Frauenschutzwohnungen im Erzgebirgskreis?
- Wurden von häuslicher Gewalt Betroffene aus dem Erzgebirgskreis an Frauenschutzeinrichtungen in Chemnitz und anderen Landkreisen verwiesen? Wenn ja, wie viele und wohin?
- Wie gewährleistet der Landkreis in den Frauenschutzwohnungen einen Schutz der Betroffenen vor digitaler Partnerschaftsgewalt?
Die Antworten aus dem Landratsamt:
- Seit 05/2025 werden im Landkreis Erzgebirgskreis drei Schutzwohnungen vorgehalten. 2025 fanden 18 Frauen mit insgesamt 19 Kindern Schutz in den Frauenschutzwohnungen.
- Dies ist meinem Haus nicht bekannt.
- Es ist nicht Aufgabe meines Hauses, einen Schutz der Betroffenen vor digitaler Partnerschaftsgewalt sicherzustellen. Die Frauen werden in den Schutzwohnungen durch Fachkräfte unterstützt und betreut. Es werden grundsätzlich auch in den Frauenschutzwohnungen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen vorgehalten. Die Schutzbedürftigen werden umfassend beraten und fachlich begleitet.
Dazu Dr. Elke Stadler: „Die Antwort aus dem Landratsamt bringt uns leider kaum neue Erkenntnisse. Wir wissen jetzt zwar, dass es seit Mai vergangenen Jahres drei statt zwei Frauenschutzwohnungen im Erzgebirgskreis gibt – dies spricht für einen steigenden Bedarf.
Die Auslastung der Schutzwohnungen für 2025 ermöglicht keine Aussage darüber, ob die vorhandenen Plätze ausreichen oder ob der tatsächliche Bedarf höher ist. Hier wäre eine Auskunft des Landratsamts zur Anzahl der von häuslicher Gewalt Betroffenen, die an Frauenhäuser in Nachbarlandkreisen verwiesen wurden, hilfreich gewesen. Dass das Landratsamt solche Zahlen nicht kennt oder nicht offenlegen möchte, kritisieren wir.
Zudem scheint der Landkreis bezüglich des Schutzes der Betroffenen vor digitaler Partnerschaftsgewalt momentan doch etwas überfordert zu sein.“
Aus den Antworten ergibt sich Nachfragebedarf. Die zwei neuen Fragen haben wir am heutigen 2. März 2026 ans Landratsamt gemailt:
- Wie genau sah die Belegung der zwei und ab Mai drei Frauenschutzwohnungen im Erzgebirgskreis im Jahr 2025 aus? Bitte schlüsseln Sie nach Dauer der Aufenthalte und Anzahl der Personen auf.
- An wen können wir uns wenden, um zu erfahren, wie viele von häuslicher Gewalt Betroffene aus dem Erzgebirgskreis an Frauenschutzeinrichtungen in Chemnitz und anderen Landkreisen verwiesen wurden?
Dr. Elke Stadler: „Frauenschutzwohnungen und Frauenschutzhäuser bieten Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Schutz und Zuflucht. Ein Frauenschutzhaus kann das umfassender leisten als Schutzwohnungen. Deshalb bleiben wir als Kreistagsfraktion an unserer Forderung nach einem eigenen Frauenschutzhaus im Erzgebirgskreis dran!“
- Anfrage vom 10. Februar 2026: Anfrage Frauenschutzwohnungen ERZ
- Antwort vom 27. Februar 2026: 2026-02-27 Frauenschutzwohnungen im Erzgebirgskreis-KRin Dr. Stadler
- Hilfe für Betroffene: www.gewaltschutz.sachsen.de
- Polizeiliche Kriminalstatistik. Straftaten der Häuslichen Gewalt im Freistaat Sachsen. Lagebild 2024: www.lpr.sachsen.de/download/Lagebild_HGW_2024.pdf
- Bundeskriminalamt, Meldung vom 21. November 2025: „Häusliche Gewalt: Opferzahlen auf neuem Höchststand“: www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/251121_BLB_HaeuslicheGewalt2024.html
„Die Resolution wurde uns am Freitag vor der Kreistagssitzung übermittelt, jede Möglichkeit der Mitgestaltung wurde von vornherein ausgeschlossen“, erklärt Fraktionsmitglied Hendrik Uhlmann. „Besonders problematisch ist, dass in der vierten Forderung der Resolution pauschal alle Sozialleistungen infrage gestellt werden. Eine solche undifferenzierte Betrachtung sozialpolitischer Maßnahmen können und wollen wir nicht mittragen. Statt einseitig bei den Schwächsten zu kürzen, sollten wir beispielsweise umweltschädliche Subventionen auf den Prüfstand stellen, Bürokratieabbau beschleunigen und Sozialkriminalität wirksam bekämpfen, um die sogenannten ‚Soziallasten der Landkreise‘ gegenzufinanzieren“, so Uhlmann weiter.







Thomas Lein: „Wir als Fraktion haben mit unserer Anfrage und dem Sachantrag zur Kreistagssitzung deutlich gemacht, dass uns das Thema wichtig ist. Wir schätzen den Einsatz im Ehrenamt sehr. Wir sind aber auch der Meinung, dass ein Integrations- und Ausländerbeauftragter mehr als 24 Stunden im Monat zur Verfügung stehen sollte, und zwar hauptamtlich. In der Flüchtlingshilfe wird im Landkreis schon unheimlich viel ehrenamtlich geleistet, da ist eine feste, ständige Ansprechperson im Landratsamt nötig.“