Kategorien
Kreistag

2. Sondersitzung des Kreistages wegen Blockadehaltung

Am Dienstag, den 10. Dezember 2024, ist schon wie­der Kreistagssitzung.

Eine Sondersitzung, weil die Mehrheit der Kreisrätinnen und Kreisräte zuerst am 23. Oktober und dann noch­mals am 13. November Mehrausgaben für Sozialleistungen abge­lehnt hat – um ein „poli­ti­sches Zeichen“ zu set­zen, neben­bei bemerkt.

Die Landesdirektion Sachsen hat sich ein­ge­schal­tet, denn die Ablehnung ist rechts­wid­rig. Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Bescheids müs­sen die drei Beschlussvorlagen im Kreistag abge­stimmt wer­den, des­halb war die regu­lä­re Sitzung am 18. Dezember zu spät.

Zwei Sondersitzungen des Kreistags, das ist ein teu­res poli­ti­sches Zeichen. Und was soll es gebracht haben?

Die SPD-GRÜNE-Fraktion lehnt auch etwas ab, und zwar die­se sinn­lo­se Blockadehaltung.

Kategorien
Kreistag

Blockadehaltung löst keine Probleme

Am gest­ri­gen Mittwoch, den 13. November 2024, hat­te der Kreistag die vier­te Sitzung seit Anfang September. Eine Sondersitzung, die nach Einschätzung der SPD-GRÜNE-Fraktion so über­flüs­sig war wie ein Kropf.

Drei Beschlussvorlagen zu Mehraufwendungen für Sozialleistungen stan­den zum zwei­ten Mal zur Abstimmung – ers­tens für die Unterbringung ukrai­ni­scher Flüchtlinge (2,9 Mio. Euro), zwei­tens für die Jugendhilfe (6,9 Mio. Euro), drit­tens für Hilfen zur Pflege (5 Mio. Euro). Das sind Sozialleistungen, die der Landkreis bezah­len MUSS, soge­nann­te Pflichtaufgaben.

Nun hat der Kreistag die­se drei Beschlussvorlagen erneut abge­lehnt, auf Initiative von CDU/FDP, Freien Wählern, BSW und mit Stimmen von AfD und „Freien Sachsen“. Abgelehnt des­halb, weil die­se Kreistagsmitglieder offen­sicht­lich ein „poli­ti­sches Zeichen“ set­zen wol­len. Eine Blockadehaltung also, ver­bun­den mit der Forderung an Bundesregierung und Landesregierung, die­se Mehrausgaben „aus­kömm­lich“ durch Steuern zu finanzieren.

Die SPD-GRÜNE-Fraktion stimmt zu, dass die Finanzierung der Sozialleistungen den Kreishaushalt über­for­dert und dass dafür eine Lösung gefun­den wer­den muss. Das Grundproblem besteht zwi­schen dem Freistaat Sachsen und dem Landkreis: Wer finan­ziert die kom­mu­na­len Aufgaben, die immer umfang­rei­cher wer­den? Eine Klärung bezie­hungs­wei­se Lösung die­ses Problems wird seit Jahren vom CDU-geführ­ten Finanzministerium auf­ge­scho­ben. Man könn­te sagen: Der Freistaat Sachsen saniert sei­nen Landeshaushalt auf Kosten der kom­mu­na­len Familie.

Dieses Problem muss gelöst wer­den. Allerdings nicht auf dem Rücken der Schwächsten im Erzgebirgskreis! Die Mehrausgaben für Sozialleistungen betref­fen zum Beispiel Menschen, die im Alter finan­zi­el­le Unterstützung brau­chen, weil ihre eige­ne Rente für sta­tio­nä­re Pflege nicht reicht. Sie betref­fen see­lisch behin­der­te Kinder und Jugendliche, die Hilfe benö­ti­gen. Und sie betref­fen ukrai­ni­sche Flüchtlinge, die im Sozialgesetzbuch SGB II sind, weil das 2022 auch die CDU im Bund mit durch­ge­setzt hat. Die Kreistags-CDU kann sich somit gleich­falls bei der Bundes-CDU bedanken.

Bedanken kön­nen sich bei CDU/FDP, Freien Wählern, BSW und Co. auch alle im Erzgebirgskreis, die Steuern zah­len. Denn mit ihren Steuergeldern wur­de die über­flüs­si­ge Sondersitzung finan­ziert, kon­kret die Sitzungsgelder und die Kosten für Verwaltung und Organisation.

Fazit: Mit einer Blockadehaltung las­sen sich kei­ne Probleme lösen. Und wer im Kreistag ukrai­ni­sche Flüchtlinge zum Sündenbock macht, soll­te mal ein Geschichtsbuch zur Hand neh­men und über­le­gen, was „Nie wie­der ist jetzt“ bedeutet.

Kategorien
Kreistag

SPD-GRÜNE-Fraktion lehnt Blockadehaltung bei Mehrausgaben für Sozialleistungen ab

Bei der Kreistagssitzung am Mittwoch, den 23. Oktober 2024, stan­den Beschlüsse zu Sozialleistungen im Erzgebirgskreis im Mittelpunkt. Konkret ging es in den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 6 um die Genehmigung „außer­plan­mä­ßi­ger und über­plan­mä­ßi­ger Aufwendungen/Auszahlungen“.

  • Tagesordnungspunkt 4: Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von rund 2,9 Mio. Euro für Kosten der Unterkunft usw. für ukrai­ni­sche Flüchtlinge (SGB II)
  • Tagesordnungspunkt 5: Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von rund 6,9 Mio. Euro für Heimerziehung, Hilfen für see­lisch behin­der­te Kinder und Jugendliche, sozi­al­päd­ago­gi­sche Familienhilfe, Vollzeitpflege usw. (SGB VIII)
  • Tagesordnungspunkt 6: Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von rund 5 Mio. Euro für sta­tio­nä­re Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt usw. (SGB XII)

Es han­delt sich also um rund 14,8 Mio. Euro für Sozialleistungen, die für den Landkreis Pflichtaufgaben sind. Er muss die Kosten so oder so über­neh­men. Dennoch hat die über­gro­ße Mehrheit der Kreisrätinnen und Kreisräte die drei Beschlussvorlagen abge­lehnt – auf Vorschlag von CDU/FDP, Freie Wähler und BSW. In der Folge muss inner­halb vier Wochen eine Sondersitzung des Kreistags statt­fin­den, bei der die drei Beschlussvorlagen wie­der zur Abstimmung ste­hen. Die Kosten, die dadurch ent­ste­hen – Verwaltung, Organisation, Sitzungsgelder – trägt der Landkreis. Sollten die Beschlussvorlagen noch­mals abge­lehnt wer­den, kann das zu einer Intervention der Landesdirektion führen.

Die SPD-GRÜNE-Fraktion fin­det die Entscheidung des Kreistags besorg­nis­er­re­gend und steht ihr kri­tisch gegen­über. Wir möch­ten aus­drück­lich beto­nen, dass wir die­sen dras­ti­schen Schritt nicht befür­wor­ten und ein recht­mä­ßi­ges Handeln für gebo­ten halten.

Der Landrat hat bei der Kreistagssitzung klar dar­ge­legt, dass die­se Mehrausgaben gesetz­li­che Pflichtaufgaben betref­fen und drin­gend not­wen­dig sind, um die sozia­len Standards im Landkreis zu sichern. CDU/FDP, Freie Wähler, BSW und Co. haben die Beschlussvorlagen abge­lehnt, weil sie ein poli­ti­sches Signal sen­den wol­len. Wir fin­den, das ist das abso­lut fal­sche Zeichen. Denn so wer­den poli­ti­sche und aus­län­der­feind­li­che Diskussionen auf dem Rücken der­je­ni­gen geführt, die auf Hilfe ange­wie­sen sind.

Unsere Fraktion hält es für bedenk­lich, dass poli­ti­sche Überlegungen über die Verpflichtungen der öffent­li­chen Hand gestellt wer­den. Eine Blockadehaltung in die­sem Ausmaß scha­det dem Erzgebirgskreis und unter­gräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das demo­kra­ti­sche System und die Institutionen des Landkreises.

Wir appel­lie­ren an die Kreisrätinnen und Kreisräte, ihre Entscheidung zu über­den­ken und ver­ant­wor­tungs­voll gegen­über allen Menschen im Landkreis und den gesetz­li­chen Verpflichtungen zu han­deln. Nur so lässt sich eine Eskalation der sozia­len Problemlagen und eine Verschärfung der Herausforderungen in der Sozialpolitik ver­mei­den. Die SPD-GRÜNE-Fraktion wird wei­ter­hin im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger für eine ver­ant­wor­tungs­vol­le und geset­zes­kon­for­me Sozialpolitik eintreten.

Sozialleistungen = Pflichtaufgaben

Kategorien
Kreistag

Bestellung eines ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten: Anfrage und Sachantrag

Die ers­te, kon­sti­tu­ie­ren­de Sitzung des neu­en Kreistages des Erzgebirgskreises fand am Mittwoch, den 4. September 2024, statt. In der Tagesordnung stand als Punkt 11 die „Bestellung eines ehren­amt­li­chen Integrations-/Ausländerbeauftragten des Erzgebirgskreises und des­sen Stellvertreter“. Im Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz (SächsIntG) von Juni 2024, § 19, heißt es jedoch: „Die Integrationsbehörden sol­len im Rahmen der kom­mu­na­len Integrationsarbeit haupt­amt­li­che Beauftragte für Integration und Teilhabe bestel­len, die aus­schließ­lich für die Aufgabe der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund zustän­dig sind.“ Das lässt laut Landratsamt eine ehren­amt­li­che Wahrnehmung
zu, „wenn beson­de­re Umstände vor­lie­gen“. Mit „ent­spre­chen­dem zeit­li­chen Vorlauf und Bedacht“ wer­de „der Vollzug der
Bestellung eines haupt­amt­li­chen Beauftragten vorbereitet“.

Anfrage der Fraktion

Dazu hat­te die SPD-GRÜNE-Fraktion eini­ge Fragen, die Fraktionsvorsitzender Thomas Lein am Freitag, den 30. August 2024, ans Landratsamt mailte:

  1. Welche Aufgaben erfüllt der ehren­amt­li­che Ausländerbeauftragte im Erzgebirgskreis? Bitte lis­ten Sie die­se kon­kret und voll­stän­dig auf.
  2. Welchen zeit­li­chen Umfang nimmt die­se ehren­amt­li­che Tätigkeit ein?
  3. Mit wel­chen Behörden, Vereinen, Institutionen usw. arbei­tet der ehren­amt­li­che Ausländerbeauftragte zusam­men und wie erfolgt die Kommunikation zwi­schen ihnen?
  4. Mit wel­chem „zeit­li­chen Vorlauf“ bei der Bestellung eines haupt­amt­li­chen Ausländerbeauftragten ist ganz kon­kret zu rechnen?

Antwort aus dem Landratsamt

Die Antwort aus dem Landratsamt erhiel­ten wir am Mittwoch, den 4. September 2024. Zu den Aufgaben des ehren­amt­li­chen Ausländerbeauftragten (1. Frage) zäh­len dem­nach „Beratung, Betreuung und Begleitung der aus­län­di­schen Mitbürger und Mitbürgerinnen im jewei­li­gen Fall“. Regelmäßig wie­der­keh­ren­de Anliegen sei­en „Annahme und Prüfung von Bitten und Beschwerden – kon­kret bei Fragen im Asylverfahren, zu leis­tungs­recht­li­chen Angelegenheiten, bei Unterstützungsgesuchen zur ört­li­chen Veränderung (Umzug) sowie zu beruf­li­chen und per­sön­li­chen Zielen und Wünschen (inkl. (Sprach)Kurse, Ausbildung, Studium, Beruf …)“.

Der zeit­li­che Umfang die­ser ehren­amt­li­chen Tätigkeit (2. Frage) wird mit 24 Stunden pro Monat benannt, im Wesentlichen sei­en das regel­mä­ßi­ge Sprechzeiten an allen vier Standorten der Landkreisverwaltung (Aue-Bad Schlema, Stollberg, Annaberg-Buchholz, Marienberg). Sprechzeiten und Kontaktdaten wür­den „öffent­lich­keits­wirk­sam bekannt gemacht“.

Wann mit der Bestellung eines haupt­amt­li­chen Ausländerbeauftragten zu rech­nen ist (4. Frage), wird nicht kon­kret beant­wor­tet. Zeitvorgaben sei­en „im Gesetz nicht gere­gelt“. Ein „neu­es Auswahlverfahren inklu­si­ve einer ent­spre­chen­den Aufnahme im Stellenplan“ sowie die „Bereitstellung finan­zi­el­ler Mittel für die­se Stelle“ sei­en erforderlich.

Sachantrag der Fraktion bei der Kreistagssitzung

Bei der Kreistagssitzung am 4. September stell­te Thomas Lein im Namen der Fraktion einen Sachantrag zu TOP 11, im Beschlussvorschlag Punkt 2 zu ändern, kon­kret zu ergän­zen (Ergänzung in Rot): „2. Der Kreistag des Erzgebirgskreises beruft Herrn Hartmut Decker zum ehren­amt­li­chen Integrations-/Ausländerbeauftragten des Erzgebirgskreises. Die Berufung ist zeit­lich begrenzt, bis der Landkreis einen haupt­amt­li­chen Integrations-/Ausländerbeauftragten ein­stellt.

Der Sachantrag wur­de abgelehnt.

Fazit

Thomas Lein: „Wir als Fraktion haben mit unse­rer Anfrage und dem Sachantrag zur Kreistagssitzung deut­lich gemacht, dass uns das Thema wich­tig ist. Wir schät­zen den Einsatz im Ehrenamt sehr. Wir sind aber auch der Meinung, dass ein Integrations- und Ausländerbeauftragter mehr als 24 Stunden im Monat zur Verfügung ste­hen soll­te, und zwar haupt­amt­lich. In der Flüchtlingshilfe wird im Landkreis schon unheim­lich viel ehren­amt­lich geleis­tet, da ist eine fes­te, stän­di­ge Ansprechperson im Landratsamt nötig.“


Anfrage, Antwort und Sachantrag im Wortlaut (als PDF-Dateien):