Die erste, konstituierende Sitzung des neuen Kreistages des Erzgebirgskreises fand am Mittwoch, den 4. September 2024, statt. In der Tagesordnung stand als Punkt 11 die „Bestellung eines ehrenamtlichen Integrations-/Ausländerbeauftragten des Erzgebirgskreises und dessen Stellvertreter“. Im Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz (SächsIntG) von Juni 2024, § 19, heißt es jedoch: „Die Integrationsbehörden sollen im Rahmen der kommunalen Integrationsarbeit hauptamtliche Beauftragte für Integration und Teilhabe bestellen, die ausschließlich für die Aufgabe der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund zuständig sind.“ Das lässt laut Landratsamt eine ehrenamtliche Wahrnehmung
zu, „wenn besondere Umstände vorliegen“. Mit „entsprechendem zeitlichen Vorlauf und Bedacht“ werde „der Vollzug der
Bestellung eines hauptamtlichen Beauftragten vorbereitet“.
Anfrage der Fraktion
Dazu hatte die SPD-GRÜNE-Fraktion einige Fragen, die Fraktionsvorsitzender Thomas Lein am Freitag, den 30. August 2024, ans Landratsamt mailte:
- Welche Aufgaben erfüllt der ehrenamtliche Ausländerbeauftragte im Erzgebirgskreis? Bitte listen Sie diese konkret und vollständig auf.
- Welchen zeitlichen Umfang nimmt diese ehrenamtliche Tätigkeit ein?
- Mit welchen Behörden, Vereinen, Institutionen usw. arbeitet der ehrenamtliche Ausländerbeauftragte zusammen und wie erfolgt die Kommunikation zwischen ihnen?
- Mit welchem „zeitlichen Vorlauf“ bei der Bestellung eines hauptamtlichen Ausländerbeauftragten ist ganz konkret zu rechnen?
Antwort aus dem Landratsamt
Die Antwort aus dem Landratsamt erhielten wir am Mittwoch, den 4. September 2024. Zu den Aufgaben des ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten (1. Frage) zählen demnach „Beratung, Betreuung und Begleitung der ausländischen Mitbürger und Mitbürgerinnen im jeweiligen Fall“. Regelmäßig wiederkehrende Anliegen seien „Annahme und Prüfung von Bitten und Beschwerden – konkret bei Fragen im Asylverfahren, zu leistungsrechtlichen Angelegenheiten, bei Unterstützungsgesuchen zur örtlichen Veränderung (Umzug) sowie zu beruflichen und persönlichen Zielen und Wünschen (inkl. (Sprach)Kurse, Ausbildung, Studium, Beruf …)“.
Der zeitliche Umfang dieser ehrenamtlichen Tätigkeit (2. Frage) wird mit 24 Stunden pro Monat benannt, im Wesentlichen seien das regelmäßige Sprechzeiten an allen vier Standorten der Landkreisverwaltung (Aue-Bad Schlema, Stollberg, Annaberg-Buchholz, Marienberg). Sprechzeiten und Kontaktdaten würden „öffentlichkeitswirksam bekannt gemacht“.
Wann mit der Bestellung eines hauptamtlichen Ausländerbeauftragten zu rechnen ist (4. Frage), wird nicht konkret beantwortet. Zeitvorgaben seien „im Gesetz nicht geregelt“. Ein „neues Auswahlverfahren inklusive einer entsprechenden Aufnahme im Stellenplan“ sowie die „Bereitstellung finanzieller Mittel für diese Stelle“ seien erforderlich.
Sachantrag der Fraktion bei der Kreistagssitzung
Bei der Kreistagssitzung am 4. September stellte Thomas Lein im Namen der Fraktion einen Sachantrag zu TOP 11, im Beschlussvorschlag Punkt 2 zu ändern, konkret zu ergänzen (Ergänzung in Rot): „2. Der Kreistag des Erzgebirgskreises beruft Herrn Hartmut Decker zum ehrenamtlichen Integrations-/Ausländerbeauftragten des Erzgebirgskreises. Die Berufung ist zeitlich begrenzt, bis der Landkreis einen hauptamtlichen Integrations-/Ausländerbeauftragten einstellt.“
Der Sachantrag wurde abgelehnt.
Fazit
Thomas Lein: „Wir als Fraktion haben mit unserer Anfrage und dem Sachantrag zur Kreistagssitzung deutlich gemacht, dass uns das Thema wichtig ist. Wir schätzen den Einsatz im Ehrenamt sehr. Wir sind aber auch der Meinung, dass ein Integrations- und Ausländerbeauftragter mehr als 24 Stunden im Monat zur Verfügung stehen sollte, und zwar hauptamtlich. In der Flüchtlingshilfe wird im Landkreis schon unheimlich viel ehrenamtlich geleistet, da ist eine feste, ständige Ansprechperson im Landratsamt nötig.“
Anfrage, Antwort und Sachantrag im Wortlaut (als PDF-Dateien):