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Brände vermeiden im Erzgebirgswald

Wer die Freie Presse liest oder Feuerwehren aus der Region bei Instagram und Facebook folgt, weiß, dass Einsätze zum Löschen von Feld- und Waldbränden im Erzgebirgskreis nicht sel­ten sind. Um gerüs­tet zu sein, absol­vie­ren die Feuerwehrleute mög­lichst auch Übungseinsätze auf Feldern und im Wald.

Am 15. August 2026 etwa berich­te­te die Freie Presse über einen Übungseinsatz der Freiwilligen Feuerwehr Lößnitz von Freitagabend, 14. August. Auf einem abge­er­neten Feld bei Lößnitz wur­de ein kon­trol­lier­ter Brand gelegt. Die Feuerwehrleute übten in Gruppen, die einen bekämpf­ten das Feuer zu Fuß, die ande­ren aus Maschinen. Trainiert wur­de dem­nach auch der Umgang mit einem Tanklöschfahrzeug TLF 3000 aus dem Katastrophenschutzzug Waldbrand Erzgebirge. Flächen- und Waldbrände sind in den ver­gan­ge­nen Jahren häu­fi­ger gewor­den, heißt es im Artikel.

Am 26. August 2026 war in der Freien Presse zu lesen, dass rund sieb­zig Kameraden der frei­wil­li­gen Feuerwehren aus Grünhain, Beierfeld, Waschleithe und Lauter-Bernsbach am Dienstagabend, 25. August, in Grünhain ein Waldbrandszenario prob­ten. Initiiert hat­te die Großübung der Revierförster von Grünhain. Im Wald wur­den natür­lich kei­ne ech­ten Brände gelegt, son­dern Nebeltöpfe simu­lier­ten die Brandherde. Laut dem Förster sei es ein wich­ti­ger Einsatz zum Walderhalt gewesen.

Wie Waldbrände entstehen

Brände auf Feldern und im Wald sind eine Gefahr für Mensch, Tier und Natur. Trockenheit und hohe Temperaturen begüns­ti­gen sol­che Feuer. Wie ent­ste­hen sie? Feld- und Waldbrände wer­den fast immer von Menschen ver­ur­sacht, etwa durch weg­ge­wor­fe­ne Zigarettenkippen, Einweggrills und Lagerfeuer, durch Funkenflug von Maschinen oder Fahrzeugen sowie Brandstiftung.

Feuer anzün­den und Rauchen im Wald verboten

Deshalb ist es in Sachsen und somit im Erzgebirgskreis ganz­jäh­rig ver­bo­ten, im Wald Feuer anzu­zün­den und zu rau­chen. Nachzulesen ist das im „Waldgesetz für den Freistaat Sachsen“, Paragraf 15. Waldwege dür­fen zudem laut Paragraf 11 des Waldgesetzes nicht mit Motorfahrzeugen befah­ren wer­den. Dort heißt es: „Die tro­cke­ne Bodenvegetation im Wald kann sich leicht ent­zün­den und groß­flä­chi­ge Waldbrände ver­ur­sa­chen.“ Auch wich­tig: „Die Zufahrtswege zu den Waldgebieten sind gene­rell nicht mit Fahrzeugen zu blo­ckie­ren, da die Waldwege Rettungswege für Feuerwehren und Krankenfahrzeuge sind und der Holzabfuhr dienen.“

Wer den­noch ein Lagerfeuer macht oder im Wald raucht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Forstbehörde des Landkreises ahn­det das mit Bußgeldern. Wird aus einem ille­ga­len Feuer ein Waldbrand, bleibt es nicht beim Bußgeld, dann greift das Strafrecht.

Wald mit Zukunft

Die Wälder sind das grü­ne Herz des Erzgebirges. Wir spa­zie­ren, wan­dern, radeln, jog­gen im Wald, wir sam­meln Pilze und schö­ne Erinnerungen. Als Kind mit den Eltern im Wald, als Erwachsener mit den eige­nen Kindern – damit das so bleibt, braucht der Wald eine Zukunft. Dafür sind zum einen der Sachsenforst, die Kommunen, die pri­va­ten Waldbesitzer und der Landkreis zustän­dig, sie müs­sen für einen Wald sor­gen, der dem Klimawandel gewach­sen ist. Zum andern sind aber auch alle für den Wald ver­ant­wort­lich, die hier leben.

Um Brände zu ver­mei­den, gilt also im Wald:

  • Niemals Feuer machen oder grillen
  • Nicht rau­chen
  • Auto auf offi­zi­el­len Parkplätzen abstellen
  • Rettungswege frei­hal­ten
  • Müll mit­neh­men


Quellen:

  • Freie Presse vom 15.08.2026, „Feldbrand im Erzgebirge: Feuerwehrleute üben für Fall, der immer häu­fi­ger vorkommt“
  • Freie Presse vom 26.08.2026, „Waldbrand im Erzgebirge: Feuerwehren pro­ben den Ernstfall im Grünhainer Forst“
  • Zu Ursachen von Waldbränden sie­he: https://tu-dresden.de/bu/umwelt/die-fakultaet/aktuelles/waldbraende-werden-fast-immer-von-menschen-verursacht, https://www.deutschlandfunk.de/waldbrandgefahr-deutschland-praevention-klimawandel-100.html, https://www.n‑tv.de/panorama/Das-ist-an-den-Waldbrandmythen-dran-id31201170.html
  • Sächsisches Waldgesetz: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5405-SaechsWaldG
  • Waldbrandgefährdung, Verhaltensregeln im Wald: https://www.wald.sachsen.de/waldbrandgefaehrdung-4186.html