Der Freistaat Sachsen und der Erzgebirgskreis stellen 2025 wieder ein kommunales Bürgerbudget in Höhe von 40.000 Euro bereit. Insgesamt zwanzig Projekte werden mit einem Betrag von jeweils 2.000 Euro unterstützt. Bewerben können sich dafür Bürgerinnen und Bürger des Erzgebirgskreises ab sechzehn Jahren sowie gemeinnützige Verbände und Vereine.
Die Projekte müssen einen direkten Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der Gemeinde haben und den Menschen vor Ort zugute kommen. Das Landratsamt nennt als Beispiele: Anlegen von Streuobstwiese/Blumenwiese/Kräutergarten, Bank/Wanderweg, Beschilderung historischer Gebäude und Stadtgeschichtliches, Spielplatzgestaltung, Naturschutzprojekte, Kostüme für Umzüge, Nachbarschaftsprojekte, Mitfahrbank, Büchertauschtelefonzelle, Unterstellmöglichkeit für Skatepark/Fahrräder, Zuschuss Dorf‑, Gemeinde- oder Stadtteilfest, Grillstellen/Feuerstellen/Ortspyramide.
Die zuständige Gemeinde muss über das Projekt informiert werden und auch eine kurze Stellungnahme für den Antrag beisteuern. Wichtig: Das Projekt muss im Laufe dieses Jahres, also bis 31. Dezember 2025, umgesetzt werden.
Der Antrag ist online auszufüllen und einzureichen, bis spätestens 16. März 2025. Eine Jury entscheidet dann, welche zwanzig Projekte gefördert werden.
- Hinweise zur Antragstellung (PDF-Datei, 3 Seiten, Landratsamt Erzgebirgskreis): Hinweise zur Antragstellung Kommunales Bürgerbudget 2025
- Online-Antragsformular: https://buergerbeteiligung.sachsen.de