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SPD-GRÜNE-Fraktion begrüßt Schaffung einer zentralen Frauen- und Kinderschutzeinrichtung im Erzgebirgskreis

Die SPD-GRÜNE-Kreistagsfraktion unter­stützt seit Beginn der aktu­el­len Wahlperiode im September 2024 die Forderung des Landesfrauenrates Sachsen nach einem eige­nen Frauenschutzhaus im Erzgebirgskreis, eben­so wie Vorgängerfraktionen. Der Erzgebirgskreis ist der ein­zi­ge Landkreis in Sachsen, in dem es bis­her kein zen­tra­les Frauenhaus gibt.

Jede vier­te Frau in Deutschland ist von häus­li­cher Gewalt betrof­fen. Partnerschaftsgewalt fin­det neben kör­per­li­cher und psy­chi­scher Gewalt zuneh­mend auch im digi­ta­len Bereich statt: uner­wünsch­te Kontaktaufnahme, Ortung und Überwachung, Identitätsmissbrauch und ‑dieb­stahl, Veröffentlichung inti­mer Fotos oder Videos usw. Die tat­säch­li­che Zahl liegt deut­lich höher, da nicht alle Fälle ange­zeigt wer­den. Auch die offi­zi­el­len, bekann­ten Zahlen stei­gen weiter.

Durch das Gewalthilfegesetz von Februar 2025 zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechts­spe­zi­fi­scher und häus­li­cher Gewalt sind die Bundesländer ab 2027 ver­pflich­tet, „ein Netz an aus­rei­chen­den, nied­rig­schwel­li­gen, fach­li­chen sowie bedarfs­ge­rech­ten Schutz- und Beratungsangeboten (…) in ange­mes­se­ner geo­gra­fi­scher Verteilung sicher­zu­stel­len“. Die Einrichtungen müs­sen etwa über ein Sicherheitskonzept, eine ange­mes­se­ne Personalausstattung und ange­mes­sen aus­ge­stat­te­te räum­li­che Gegebenheiten ver­fü­gen, eine 24-stün­di­ge Rufbereitschaft und grund­sätz­lich ent­spre­chen­de Aufnahmebereitschaft gewährleisten.

Elke Stadler: „Als Fraktion begrü­ßen wir mit Nachdruck, dass das Sozialministerium des Freistaates nun end­lich den Aufbau einer lan­des­fi­nan­zier­ten Frauen- und Kinderschutzeinrichtung im Erzgebirgskreis ab 1. März 2027 plant.

Das Interessenbekundungsverfahren lief bis Ende September 2026. Vier gemein­nüt­zi­ge freie Träger bzw. Körperschaften haben sich bewor­ben. Wir hof­fen, dass die Umsetzung der Pläne trotz des engen zeit­li­chen Rahmens gelingt.

Darüber hin­aus hal­ten wir es für drin­gend erfor­der­lich, dass die drei bestehen­den Frauenschutzwohnungen mit ins­ge­samt sie­ben Plätzen im Erzgebirgskreis zusätz­lich zu der neu­en zen­tra­len Einrichtung erhal­ten blei­ben, da die­se anony­men Schutzorte für betrof­fe­ne Frauen und Kinder not­wen­dig sind.“