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Landkreis

Am Erzgebirgskamm verschwindet der Vugelbeerbaam – pflanzen statt fällen!

Text und Bilder: Kay Meister

Die Vogelbeere oder Eberesche wird im bekann­ten Volkslied aus dem Erzgebirge lie­be­voll besun­gen: „Kann schön­nern Baam gibt’s wie ann Vugelbeerbaam …“ Mit ihren gelb­lich-wei­ßen Doldenrispen, knall­ro­ten Früchten und der oran­ge­gel­ben Herbstfärbung gehört sie zur erz­ge­bir­gi­schen Landschaft, gera­de in der Kammregion. Aber wie lan­ge noch?

Die Eberesche besitzt in der erz­ge­bir­gi­schen Traditionspflege beson­de­re Bedeutung und gilt spe­zi­ell für die höhe­ren Lagen des Erzgebirges als öko­lo­gisch wert­voll. Früher iden­ti­fi­zier­ten sich die Menschen in den Kammgemeinden mit der Eberesche als „ihrem“ Symbolbaum. Diese Beziehung und damit ein wesent­li­cher Bestandteil der Heimatbezogenheit ist im Laufe der Zeit ver­lo­ren gegangen.

Heute ist der Ebereschenbestand in den Siedlungen stark über­al­tert. Naturschützer und Fachleute bezeich­nen den Gesundheitszustand des erz­ge­bir­gi­schen Traditionsbaumes als „besorg­nis­er­re­gend“. An vie­len Stellen im Erzgebirge ver­schwin­den die Ebereschen aus dem Straßenbild. Sie ster­ben ab oder wer­den gefällt. Nachgepflanzt wird in der Regel nicht. Das Erzgebirge hat fast alle his­to­ri­schen Ebereschenbestände an sei­nen Straßen in den letz­ten Jahrzehnten verloren.

Die Eberesche besitzt zahl­rei­che pflanz­li­che und tie­ri­sche Feinde. Pilzerkrankungen tre­ten etwa durch den Hallimasch auf, der Kernfäule her­vor­ruft. Insekten wie Weißdornkäfer, Rüsselkäfer, Ringelspinner und vor allem die Ebereschenmotte ver­ur­sa­chen Blattschäden. Eine wei­te­re Krankheit ist die Chlorose, die Bleichsucht. Durch einen hohen Gehalt an Kochsalz im Boden, zum Beispiel durch Streusalz, fär­ben sich die Blätter gelb, der Baum wird geschwächt. Die Eberesche tole­riert nor­ma­ler­wei­se viel, kom­men jedoch meh­re­re Faktoren zusam­men, etwa noch ein Virusbefall, kann der Baum sterben.

In der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September ist es außer­halb des Waldes gesetz­lich ver­bo­ten, Bäume zu fäl­len sowie Hecken, Gebüsche und ande­re Gehölze zu besei­ti­gen. Bei der unte­ren Naturschutzbehörde kön­nen Ausnahmegenehmigungen bean­tragt wer­den. Aber: Jeder Baum ist ein eige­nes Ökosystem, ein Lebensraum für vie­le Vögel, Insekten und Säugetiere. Das Leben im Baum brummt in der Vegetationszeit. Und beim erz­ge­bir­gi­schen Traditionsbaum, dem Vogelbeerbaum, ist jede ein­zel­ne Fällung tragisch.

Gegen das Verschwinden des Vugelbeerbaams kann der Landkreis und kön­nen wir etwas tun: die Bäume hegen, pfle­gen, ste­hen las­sen und neue pflan­zen. Damit auch in Zukunft Ebereschen an den hie­si­gen Straßen grü­ßen und der „Kann’r“ (Kantor) mit „sei Weibs’n“ unter dem Baum am Haus sit­zen kann, wie es im Volkslied von Förster und Mundartdichter Max Schreyer heißt. Denn: „Kann schön­nern Baam gibt’s wie ann Vugelbeerbaam …“


Bild 1: Nicht jedes Jahr tra­gen Ebereschen reich Frucht. Wenn die Bäume vie­le Beeren haben, gilt das im Erzgebirge als Vorbote für einen stren­gen Winter.

Bild 2: Historische Postkartenmotive aus dem obe­ren Erzgebirge (hier Rübenau) zei­gen oft Vogelbeerbäume als Straßenbegleiter.


Kay Meister ist für die SPD-GRÜNE-Fraktion Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands Naturpark Erzgebirge/Vogtland. Er ist frei­be­ruf­li­cher Diplom-Biologe und Umweltbildner sowie Kreisnaturschutzbeauftragter.

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Kreistag

Frauenschutzwohnungen im Erzgebirgskreis und digitale Partnerschaftsgewalt

Am 10. Februar 2026 hat­te Fraktionsmitglied Dr. Elke Stadler an Landrat Rico Anton eine Anfrage zur Auslastung der Frauenschutzwohnungen im Landkreis und zum Schutz vor digi­ta­ler Partnerschaftsgewalt gestellt. Die Antwort kam am 27. Februar 2026.

Wir hat­ten geschrie­ben: „Ein nach wie vor wich­ti­ges Thema in der Arbeit der SPD-GRÜNE-Fraktion im Kreistag des Erzgebirgskreises ist die Hilfe für Betroffene häus­li­cher Gewalt. Im Landkreis gibt es bis heu­te nur zwei Frauenschutzwohnungen. Als Fraktion unter­stüt­zen wir wei­ter­hin die Forderung des Landesfrauenrates zur Einrichtung eines eige­nen Frauenschutzhauses im Erzgebirgskreis.

Immer mehr Frauen in Deutschland sind von häus­li­cher Gewalt betrof­fen. Neben kör­per­li­cher und psy­chi­scher Gewalt fin­det Partnerschaftsgewalt zuneh­mend auch digi­tal statt: uner­wünsch­te Kontaktaufnahme, Ortung und Überwachung, Identitätsmissbrauch und ‑dieb­stahl, Veröffentlichung inti­mer Fotos oder Videos, uner­wünsch­te Posts in den sozia­len Medien (Quelle: www.frauenhauskoordinierung.de/themenportal/gewalt-gegen-frauen/gewaltformen/digitale-gewalt).“

Unsere Fragen:

  1. Wie hoch war 2025 die Auslastung der zwei Frauenschutzwohnungen im Erzgebirgskreis?
  2. Wurden von häus­li­cher Gewalt Betroffene aus dem Erzgebirgskreis an Frauenschutzeinrichtungen in Chemnitz und ande­ren Landkreisen ver­wie­sen? Wenn ja, wie vie­le und wohin?
  3. Wie gewähr­leis­tet der Landkreis in den Frauenschutzwohnungen einen Schutz der Betroffenen vor digi­ta­ler Partnerschaftsgewalt?

Die Antworten aus dem Landratsamt:

  1. Seit 05/2025 wer­den im Landkreis Erzgebirgskreis drei Schutzwohnungen vor­ge­hal­ten. 2025 fan­den 18 Frauen mit ins­ge­samt 19 Kindern Schutz in den Frauenschutzwohnungen.
  2. Dies ist mei­nem Haus nicht bekannt.
  3. Es ist nicht Aufgabe mei­nes Hauses, einen Schutz der Betroffenen vor digi­ta­ler Partnerschaftsgewalt sicher­zu­stel­len. Die Frauen wer­den in den Schutzwohnungen durch Fachkräfte unter­stützt und betreut. Es wer­den grund­sätz­lich auch in den Frauenschutzwohnungen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen vor­ge­hal­ten. Die Schutzbedürftigen wer­den umfas­send bera­ten und fach­lich begleitet.

Dazu Dr. Elke Stadler: „Die Antwort aus dem Landratsamt bringt uns lei­der kaum neue Erkenntnisse. Wir wis­sen jetzt zwar, dass es seit Mai ver­gan­ge­nen Jahres drei statt zwei Frauenschutzwohnungen im Erzgebirgskreis gibt – dies spricht für einen stei­gen­den Bedarf.

Die Auslastung der Schutzwohnungen für 2025 ermög­licht kei­ne Aussage dar­über, ob die vor­han­de­nen Plätze aus­rei­chen oder ob der tat­säch­li­che Bedarf höher ist. Hier wäre eine Auskunft des Landratsamts zur Anzahl der von häus­li­cher Gewalt Betroffenen, die an Frauenhäuser in Nachbarlandkreisen ver­wie­sen wur­den, hilf­reich gewe­sen. Dass das Landratsamt sol­che Zahlen nicht kennt oder nicht offen­le­gen möch­te, kri­ti­sie­ren wir.

Zudem scheint der Landkreis bezüg­lich des Schutzes der Betroffenen vor digi­ta­ler Partnerschaftsgewalt momen­tan doch etwas über­for­dert zu sein.“

Aus den Antworten ergibt sich Nachfragebedarf. Die zwei neu­en Fragen haben wir am heu­ti­gen 2. März 2026 ans Landratsamt gemailt:

  1. Wie genau sah die Belegung der zwei und ab Mai drei Frauenschutzwohnungen im Erzgebirgskreis im Jahr 2025 aus? Bitte schlüs­seln Sie nach Dauer der Aufenthalte und Anzahl der Personen auf.
  2. An wen kön­nen wir uns wen­den, um zu erfah­ren, wie vie­le von häus­li­cher Gewalt Betroffene aus dem Erzgebirgskreis an Frauenschutzeinrichtungen in Chemnitz und ande­ren Landkreisen ver­wie­sen wurden?

Dr. Elke Stadler: „Frauenschutzwohnungen und Frauenschutzhäuser bie­ten Frauen, die von häus­li­cher Gewalt betrof­fen sind, Schutz und Zuflucht. Ein Frauenschutzhaus kann das umfas­sen­der leis­ten als Schutzwohnungen. Deshalb blei­ben wir als Kreistagsfraktion an unse­rer Forderung nach einem eige­nen Frauenschutzhaus im Erzgebirgskreis dran!“


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Landkreis

Erzgebürger 2026: bis 31. März Vorschläge für Ehrenamtspreis einreichen

Zum ach­ten Mal loben der Landrat und der Kreistag des Erzgebirgskreises den Ehrenamtspreis „Erzgebürger“ aus. Man kann dafür Personen, Vereine, Gruppierungen, Institutionen oder Projekte im Landkreis vorschlagen.

Es gibt vier Kategorien: Engagement für das Gemeinwohl, Engagement für eine lebens­wer­te Heimat, Engagement für Kultur, Sport und Tourismus sowie „Jung und enga­giert im ERZ“.

Die Vorschläge sind bis Montag, 31. März 2026, ein­zu­rei­chen, und zwar online, per E‑Mail oder Brief.

Eine Jury ermit­telt die Preisträgerinnen und Preisträger. Diese wer­den bei einer Gala am 6. November 2026 im Kulturhaus Aue bekannt gegeben.

Von der SPD-GRÜNE-Fraktion ist Holger Haase Mitglied der Jury: „Diese Ehrung will Hoffnung wecken, Mut machen, Ansporn sein und fin­det sach­sen­weit viel Beachtung. Der Erzgebirgskreis schenkt sei­nen Ehrenamtlichen damit gro­ße Aufmerksamkeit, ver­bun­den mit Mutmachsignalen an die, die oft im Verborgenen Gutes tun und sich ohne viel Aufheben für die Allgemeinheit oder Hilfsbedürftige einsetzen.“

„Es ist rich­tig und wich­tig, dass der Erzgebirgskreis trotz der ange­spann­ten Haushaltslage an der Auszeichnung fest­hält“, so Fraktionsvorsitzender Thomas Lein. „Die ehren­amt­lich täti­gen Menschen sind für den Zusammenhalt in unse­rer Gesellschaft von wesent­li­cher Bedeutung. Sie über­neh­men Aufgaben, wel­che die Kommunen selbst nicht stem­men kön­nen. Vor ihrer Arbeit kön­nen wir nur den Hut zie­hen und unse­re aller­höchs­te Wertschätzung zeigen.“


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Landkreis

Unsere Rede zur Vollversammlung des Kreisschülerrats des Erzgebirgskreises am 13. Januar 2026

Der Kreisschülerrat des Erzgebirgskreises hat­te am Dienstag, den 13. Januar 2026, sei­ne 2. Vollversammlung. Mitte Dezember erhielt Thomas Lein, Vorsitzender der SPD-GRÜNE-Fraktion im Kreistag, dafür eine Einladung – eben­so wie die ande­ren Kreistagsfraktionen und der Landrat.

Die Delegierten der Schulen des Landkreises woll­ten die Standpunkte der Fraktionen zur Jugendbeteiligung im Erzgebirgskreis ken­nen­ler­nen und es soll­te eine Grundlage für einen kon­struk­ti­ven Austausch sowie eine zukünf­ti­ge Zusammenarbeit geschaf­fen werden.

Drei Leifragen schlug der Vorstand des Kreisschülerrats für einen fünf­mi­nü­ti­gen Redebeitrag vor:

  1. Welche Bedeutung hat Jugendbeteiligung aus Sicht Ihrer Fraktion, ins­be­son­de­re auf Kreisebene?
  2. Auf wel­che Weise unter­stützt Ihre Fraktion die Arbeit des Kreisschülerrats kon­kret bzw. wel­che Möglichkeiten der Unterstützung sehen Sie künftig?
  3. Welche poli­ti­schen Ziele ver­fol­gen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Erzgebirgskreis, um jun­ge Menschen stär­ker ein­zu­bin­den und ihre Anliegen sicht­bar zu machen?

Thomas Lein konn­te lei­der nicht teil­neh­men, sodass Philipp Riese aus dem Vorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Erzgebirge die Fraktion bei der Veranstaltung in Annaberg-Buchholz ver­tre­ten hat.

Freie Wähler, BSW und LINKE hat­ten eben­falls jeman­den zur Vollversammlung geschickt. Von der CDU/FDP-Fraktion war nie­mand da, der Landrat war nicht da, auch keine/r sei­ner drei Beigeordneten.

Unten die Rede von Thomas Lein und Philipp Riese zum Nachlesen.


Liebe Schülerinnen und Schüler,

zunächst ein­mal bedan­ken wir uns ganz herz­lich für die Einladung. Leider kann Thomas Lein als Vorsitzender der SPD-GRÜNE-Fraktion nicht teil­neh­men. Er ist ter­min­lich als Bürgermeister stark ein­ge­bun­den und die Einladung kam auch etwas kurz­fris­tig. Wir woll­ten euch nicht hän­gen las­sen. Eure Fragen sind wich­tig, und ihr sollt eine per­sön­li­che Antwort bekom­men. Deshalb haben die Grünen und die SPD jeman­den geschickt, der sich gut mit Jugendarbeit auskennt.

Der Erzgebirgskreis steht aus demo­gra­fi­scher Sicht vor einer schwe­ren Zukunft. Modellrechnungen des Statistischen Landesamtes gehen vom größ­ten Bevölkerungsrückgang in ganz Sachsen aus. Gleichzeitig wird von einer Steigerung des Durchschnittsalters aus­ge­gan­gen. Deshalb ist es umso wich­ti­ger, dass der Jugend eine Stimme gege­ben wird, und die­se muss auch gehört wer­den. Es gibt vie­le Themen, bei denen ihr ein Mitspracherecht haben soll­tet. Eure Meinungen und Interessen soll­ten wir nicht ein­fach übergehen.

Grundsätzlich sieht § 43a der Sächsischen Landkreisordnung eine Beteiligung bei Planungen und Vorhaben vor, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berüh­ren. Hierzu soll der Landkreis ent­spre­chen­de Verfahren ent­wi­ckeln. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass dies aus­bau­fä­hig ist! Das Gesetz lässt dem Kreis viel Spielraum. Was der Kreis dar­aus macht, ist letzt­lich ein Ausdruck davon, wie ernst die Kreisrätinnen und Kreisräte das Thema nehmen.

Wenn wir über ech­te Jugendbeteiligung spre­chen, dann nicht über ein paar sym­bo­li­sche Aktionen, son­dern über Strukturen, die jun­gen Menschen dau­er­haft eine Stimme geben. Ein wich­ti­ger Baustein dafür sind unse­re Jugenddialoge und Jugendforen. Das sind kreis­wei­te Veranstaltungen, bei denen Jugendliche zu den Themen gehört wer­den, die sie selbst betref­fen. Dort ent­steht Raum für Austausch, für Kritik, für Ideen und vor allem für das Gefühl, dass ihre Perspektiven ernst genom­men werden.

Ein gutes Beispiel für ech­te Jugendbeteiligung ist das Landratsamt im Kreis Reutlingen, genau­er gesagt das Kreisjugendamt. Sie koor­di­nie­ren und unter­stüt­zen Veranstaltungen fach­lich – dadurch haben Jugendliche ver­läss­li­che Ansprechpersonen und ihre Anliegen kön­nen struk­tu­riert in den poli­ti­schen Prozess einfließen.

Ein gutes Beispiel für gelun­ge­ne Jugendbeteiligung fin­det sich auch im Landkreis Teltow‑Fläming. Dort ist die Kinder- und Jugendbeteiligung fest in der Hauptsatzung ver­an­kert. Die Verwaltung ist ver­pflich­tet, jun­ge Menschen bei allen kreis­wei­ten Vorhaben alters­ge­recht ein­zu­be­zie­hen. Auf die­ser Grundlage wur­de ein umfas­sen­des Beteiligungskonzept ent­wi­ckelt, das über die Fachämter des Landratsamtes umge­setzt wird. Auch dort gibt es, wie bei uns, noch kei­nen Jugendkreisrat oder Jugendkreistag. Aber der Landkreis zeigt, wie gewähl­te oder beru­fe­ne jun­ge Vertreterinnen und Vertreter sys­te­ma­tisch in die Zusammenarbeit mit Verwaltung und Landrat ein­ge­bun­den wer­den kön­nen. So ent­steht eine ver­bind­li­che Struktur, die Jugendlichen ech­te Mitgestaltung ermöglicht.

Ein Blick in wei­te­re Landkreise zeigt, wie viel­fäl­tig Jugendbeteiligung bereits umge­setzt wird. In Wunsiedel ent­schei­den Jugendliche aktiv über die Vergabe von Fördermitteln mit und sind über das Landratsamt direkt in die Projektförderung ein­ge­bun­den. Der Kreis Unna setzt mit einem eige­nen Jugendkreistag auf eine fes­te Interessenvertretung, die regel­mä­ßig mit Landrat und Verwaltung im Austausch steht und den Kreistag bera­tend unter­stützt. Im Kreis Mettmann über­nimmt ein dau­er­haft ein­ge­rich­te­ter Kreisjugendrat die­se Rolle: Er ist eng an das Landratsamt ange­bun­den, arbei­tet in Verwaltungsprozessen mit und ver­tritt die Anliegen jun­ger Menschen auf Kreisebene.

Diese Beispiele zei­gen, dass ein enger Austausch und eine ech­te Zusammenarbeit mit­ein­an­der mög­lich und nötig sind. Und genau da liegt auch das Problem. Bisher gab es wenig Kontakt mit dem Kreisschülerrat und unse­rer Fraktion. Das gehört geän­dert. Ihr seid ein­ge­la­den, immer auf uns zuzu­kom­men mit euren Anliegen. Das müs­sen kei­ne for­mel­len Treffen sein, son­dern gern auch ein­fach per Videokonferenz.

Unsere Fraktion setzt sich für eine sozi­al gerech­te, nach­hal­ti­ge und bür­ger­na­he Entwicklung des Landkreises ein. Ein beson­de­rer Schwerpunkt liegt dabei auf der Stärkung des gesell­schaft­li­chen Zusammenhalts und dem Erhalt zen­tra­ler sozia­ler Angebote. Dazu gehört auch die Schulsozialarbeit. Deren Ausstattung wur­de in der ver­gan­ge­nen Legislaturperiode durch den Einsatz von SPD und Grünen im Landtag deut­lich verbessert.

Gleichzeitig enga­giert sich die Fraktion für Umwelt- und Naturschutz, etwa den Schutz von Arten und Lebensräumen sowie die Förderung öko­lo­gi­scher Bildungsarbeit. Auch kul­tu­rel­le Vielfalt, Heimatpflege und regio­na­le Identität spie­len eine wich­ti­ge Rolle, weil sie wesent­lich zur Lebensqualität im Erzgebirgskreis beitragen.

In finanz- und struk­tur­po­li­ti­schen Fragen setzt die Fraktion auf Transparenz, demo­kra­ti­sche Mitwirkung und eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Haushaltsführung, die den Landkreis lang­fris­tig sta­bil und zukunfts­fä­hig hält. Dazu gehört aus­drück­lich NICHT die sym­bo­li­sche Blockade von Pflichtzahlungen, die auch die Jugendarbeit betref­fen. Natürlich muss die Finanzierung gesi­chert sein, unter­stützt durch Bund und Land. Doch die­ser Konflikt darf nicht zulas­ten der­je­ni­gen gehen, die kein ech­tes Mitspracherecht besit­zen – vor allem nicht zulas­ten der Kinder und Jugendlichen.