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Kreistag

Frauenschutzwohnungen im Erzgebirgskreis und digitale Partnerschaftsgewalt

Am 10. Februar 2026 hat­te Fraktionsmitglied Dr. Elke Stadler an Landrat Rico Anton eine Anfrage zur Auslastung der Frauenschutzwohnungen im Landkreis und zum Schutz vor digi­ta­ler Partnerschaftsgewalt gestellt. Die Antwort kam am 27. Februar 2026.

Wir hat­ten geschrie­ben: „Ein nach wie vor wich­ti­ges Thema in der Arbeit der SPD-GRÜNE-Fraktion im Kreistag des Erzgebirgskreises ist die Hilfe für Betroffene häus­li­cher Gewalt. Im Landkreis gibt es bis heu­te nur zwei Frauenschutzwohnungen. Als Fraktion unter­stüt­zen wir wei­ter­hin die Forderung des Landesfrauenrates zur Einrichtung eines eige­nen Frauenschutzhauses im Erzgebirgskreis.

Immer mehr Frauen in Deutschland sind von häus­li­cher Gewalt betrof­fen. Neben kör­per­li­cher und psy­chi­scher Gewalt fin­det Partnerschaftsgewalt zuneh­mend auch digi­tal statt: uner­wünsch­te Kontaktaufnahme, Ortung und Überwachung, Identitätsmissbrauch und ‑dieb­stahl, Veröffentlichung inti­mer Fotos oder Videos, uner­wünsch­te Posts in den sozia­len Medien (Quelle: www.frauenhauskoordinierung.de/themenportal/gewalt-gegen-frauen/gewaltformen/digitale-gewalt).“

Unsere Fragen:

  1. Wie hoch war 2025 die Auslastung der zwei Frauenschutzwohnungen im Erzgebirgskreis?
  2. Wurden von häus­li­cher Gewalt Betroffene aus dem Erzgebirgskreis an Frauenschutzeinrichtungen in Chemnitz und ande­ren Landkreisen ver­wie­sen? Wenn ja, wie vie­le und wohin?
  3. Wie gewähr­leis­tet der Landkreis in den Frauenschutzwohnungen einen Schutz der Betroffenen vor digi­ta­ler Partnerschaftsgewalt?

Die Antworten aus dem Landratsamt:

  1. Seit 05/2025 wer­den im Landkreis Erzgebirgskreis drei Schutzwohnungen vor­ge­hal­ten. 2025 fan­den 18 Frauen mit ins­ge­samt 19 Kindern Schutz in den Frauenschutzwohnungen.
  2. Dies ist mei­nem Haus nicht bekannt.
  3. Es ist nicht Aufgabe mei­nes Hauses, einen Schutz der Betroffenen vor digi­ta­ler Partnerschaftsgewalt sicher­zu­stel­len. Die Frauen wer­den in den Schutzwohnungen durch Fachkräfte unter­stützt und betreut. Es wer­den grund­sätz­lich auch in den Frauenschutzwohnungen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen vor­ge­hal­ten. Die Schutzbedürftigen wer­den umfas­send bera­ten und fach­lich begleitet.

Dazu Dr. Elke Stadler: „Die Antwort aus dem Landratsamt bringt uns lei­der kaum neue Erkenntnisse. Wir wis­sen jetzt zwar, dass es seit Mai ver­gan­ge­nen Jahres drei statt zwei Frauenschutzwohnungen im Erzgebirgskreis gibt – dies spricht für einen stei­gen­den Bedarf.

Die Auslastung der Schutzwohnungen für 2025 ermög­licht kei­ne Aussage dar­über, ob die vor­han­de­nen Plätze aus­rei­chen oder ob der tat­säch­li­che Bedarf höher ist. Hier wäre eine Auskunft des Landratsamts zur Anzahl der von häus­li­cher Gewalt Betroffenen, die an Frauenhäuser in Nachbarlandkreisen ver­wie­sen wur­den, hilf­reich gewe­sen. Dass das Landratsamt sol­che Zahlen nicht kennt oder nicht offen­le­gen möch­te, kri­ti­sie­ren wir.

Zudem scheint der Landkreis bezüg­lich des Schutzes der Betroffenen vor digi­ta­ler Partnerschaftsgewalt momen­tan doch etwas über­for­dert zu sein.“

Aus den Antworten ergibt sich Nachfragebedarf. Die zwei neu­en Fragen haben wir am heu­ti­gen 2. März 2026 ans Landratsamt gemailt:

  1. Wie genau sah die Belegung der zwei und ab Mai drei Frauenschutzwohnungen im Erzgebirgskreis im Jahr 2025 aus? Bitte schlüs­seln Sie nach Dauer der Aufenthalte und Anzahl der Personen auf.
  2. An wen kön­nen wir uns wen­den, um zu erfah­ren, wie vie­le von häus­li­cher Gewalt Betroffene aus dem Erzgebirgskreis an Frauenschutzeinrichtungen in Chemnitz und ande­ren Landkreisen ver­wie­sen wurden?

Dr. Elke Stadler: „Frauenschutzwohnungen und Frauenschutzhäuser bie­ten Frauen, die von häus­li­cher Gewalt betrof­fen sind, Schutz und Zuflucht. Ein Frauenschutzhaus kann das umfas­sen­der leis­ten als Schutzwohnungen. Deshalb blei­ben wir als Kreistagsfraktion an unse­rer Forderung nach einem eige­nen Frauenschutzhaus im Erzgebirgskreis dran!“