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Kreistag

Bestellung eines ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten: Anfrage und Sachantrag

Die ers­te, kon­sti­tu­ie­ren­de Sitzung des neu­en Kreistages des Erzgebirgskreises fand am Mittwoch, den 4. September 2024, statt. In der Tagesordnung stand als Punkt 11 die „Bestellung eines ehren­amt­li­chen Integrations-/Ausländerbeauftragten des Erzgebirgskreises und des­sen Stellvertreter“. Im Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz (SächsIntG) von Juni 2024, § 19, heißt es jedoch: „Die Integrationsbehörden sol­len im Rahmen der kom­mu­na­len Integrationsarbeit haupt­amt­li­che Beauftragte für Integration und Teilhabe bestel­len, die aus­schließ­lich für die Aufgabe der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund zustän­dig sind.“ Das lässt laut Landratsamt eine ehren­amt­li­che Wahrnehmung
zu, „wenn beson­de­re Umstände vor­lie­gen“. Mit „ent­spre­chen­dem zeit­li­chen Vorlauf und Bedacht“ wer­de „der Vollzug der
Bestellung eines haupt­amt­li­chen Beauftragten vorbereitet“.

Anfrage der Fraktion

Dazu hat­te die SPD-GRÜNE-Fraktion eini­ge Fragen, die Fraktionsvorsitzender Thomas Lein am Freitag, den 30. August 2024, ans Landratsamt mailte:

  1. Welche Aufgaben erfüllt der ehren­amt­li­che Ausländerbeauftragte im Erzgebirgskreis? Bitte lis­ten Sie die­se kon­kret und voll­stän­dig auf.
  2. Welchen zeit­li­chen Umfang nimmt die­se ehren­amt­li­che Tätigkeit ein?
  3. Mit wel­chen Behörden, Vereinen, Institutionen usw. arbei­tet der ehren­amt­li­che Ausländerbeauftragte zusam­men und wie erfolgt die Kommunikation zwi­schen ihnen?
  4. Mit wel­chem „zeit­li­chen Vorlauf“ bei der Bestellung eines haupt­amt­li­chen Ausländerbeauftragten ist ganz kon­kret zu rechnen?

Antwort aus dem Landratsamt

Die Antwort aus dem Landratsamt erhiel­ten wir am Mittwoch, den 4. September 2024. Zu den Aufgaben des ehren­amt­li­chen Ausländerbeauftragten (1. Frage) zäh­len dem­nach „Beratung, Betreuung und Begleitung der aus­län­di­schen Mitbürger und Mitbürgerinnen im jewei­li­gen Fall“. Regelmäßig wie­der­keh­ren­de Anliegen sei­en „Annahme und Prüfung von Bitten und Beschwerden – kon­kret bei Fragen im Asylverfahren, zu leis­tungs­recht­li­chen Angelegenheiten, bei Unterstützungsgesuchen zur ört­li­chen Veränderung (Umzug) sowie zu beruf­li­chen und per­sön­li­chen Zielen und Wünschen (inkl. (Sprach)Kurse, Ausbildung, Studium, Beruf …)“.

Der zeit­li­che Umfang die­ser ehren­amt­li­chen Tätigkeit (2. Frage) wird mit 24 Stunden pro Monat benannt, im Wesentlichen sei­en das regel­mä­ßi­ge Sprechzeiten an allen vier Standorten der Landkreisverwaltung (Aue-Bad Schlema, Stollberg, Annaberg-Buchholz, Marienberg). Sprechzeiten und Kontaktdaten wür­den „öffent­lich­keits­wirk­sam bekannt gemacht“.

Wann mit der Bestellung eines haupt­amt­li­chen Ausländerbeauftragten zu rech­nen ist (4. Frage), wird nicht kon­kret beant­wor­tet. Zeitvorgaben sei­en „im Gesetz nicht gere­gelt“. Ein „neu­es Auswahlverfahren inklu­si­ve einer ent­spre­chen­den Aufnahme im Stellenplan“ sowie die „Bereitstellung finan­zi­el­ler Mittel für die­se Stelle“ sei­en erforderlich.

Sachantrag der Fraktion bei der Kreistagssitzung

Bei der Kreistagssitzung am 4. September stell­te Thomas Lein im Namen der Fraktion einen Sachantrag zu TOP 11, im Beschlussvorschlag Punkt 2 zu ändern, kon­kret zu ergän­zen (Ergänzung in Rot): „2. Der Kreistag des Erzgebirgskreises beruft Herrn Hartmut Decker zum ehren­amt­li­chen Integrations-/Ausländerbeauftragten des Erzgebirgskreises. Die Berufung ist zeit­lich begrenzt, bis der Landkreis einen haupt­amt­li­chen Integrations-/Ausländerbeauftragten ein­stellt.

Der Sachantrag wur­de abgelehnt.

Fazit

Thomas Lein: „Wir als Fraktion haben mit unse­rer Anfrage und dem Sachantrag zur Kreistagssitzung deut­lich gemacht, dass uns das Thema wich­tig ist. Wir schät­zen den Einsatz im Ehrenamt sehr. Wir sind aber auch der Meinung, dass ein Integrations- und Ausländerbeauftragter mehr als 24 Stunden im Monat zur Verfügung ste­hen soll­te, und zwar haupt­amt­lich. In der Flüchtlingshilfe wird im Landkreis schon unheim­lich viel ehren­amt­lich geleis­tet, da ist eine fes­te, stän­di­ge Ansprechperson im Landratsamt nötig.“


Anfrage, Antwort und Sachantrag im Wortlaut (als PDF-Dateien):