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Erzgebirgsklinikum: Gute interne Kommunikation ist essenziell

Am 5. Dezember 2024 hat­te die SPD-GRÜNE-Fraktion eine Anfrage zur inter­nen Kommunikation im Erzgebirgsklinikum gestellt. Die Antwort erhiel­ten wir am 3. Januar 2025.

Landrat Rico Anton hat­te noch eine Nachfrage zu unse­rer Anfrage. Die Antwort haben wir am heu­ti­gen 16. Januar 2025 ans Landratsamt gemailt.

Zum Nachlesen und Informieren:

Kurzes Zitat aus unse­rer Antwort:

„Unser Standpunkt: Die Fusion von vier Krankenhäusern in vier Städten zum Erzgebirgsklinikum und der Sanierungsprozess mit Umstrukturierungen und Entlassungen ist ein Unterfangen, das alle
Beteiligten for­dert. Gute inter­ne Kommunikation ist essen­zi­ell, damit alle an einem Strang zie­hen und auf das gemein­sa­me Ziel hin­ar­bei­ten. Wird genug kom­mu­ni­ziert? Wird wert­schät­zend und
moti­vie­rend kom­mu­ni­ziert? Ist zu jedem Zeitpunkt die nöti­ge Transparenz gegeben?

Unsere Anfrage soll die Wichtigkeit von gelin­gen­der inter­ner Kommunikation unter­strei­chen und bes­ten­falls Impulse in die­se Richtung geben.“

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Kreistag

Tourismus am Fichtelberg neu denken: Chance auf Nachhaltigkeit

Bei der gest­ri­gen Kreistagssitzung stimm­ten die Kreisrätinnen und Kreisräte unter Tagesordnungspunkt 12 über den Verkauf des Fichtelberghauses mit Fichtelbergplateau ab. Das Statement von Hendrik Uhlmann, der für die SPD-GRÜNE-Fraktion im Gremium zur Bewertung der Verkaufsangebote fürs Fichtelberghaus ist:


Sehr geehr­ter Herr Landrat, sehr geehr­te Kreisräte und Kreisrätinnen, sehr geehr­te Familie Gläß und Gäste,

wir als SPD-GRÜNE-Fraktion wer­den dem Verkauf des Fichtelberghauses zustimmen.

Lassen Sie mich drei wesent­li­che Punkte nen­nen, warum.

1. Unser Landkreis steht vor der Herausforderung, dass das Hotel nach über zwan­zig Jahren drin­gend einer grund­haf­ten Sanierung bedarf. Eine Investition, die wir als Landkreis weder stem­men kön­nen noch soll­ten. Der Landkreis soll­te sich auf sei­ne Grundaufgaben kon­zen­trie­ren. Der Verkauf ist daher nicht nur sinn­voll, son­dern auch notwendig.

2. Mit der Familie Gläß gewin­nen wir Investoren, die finanz­kräf­tig und tief in der Region ver­wur­zelt sind. Ihr lang­jäh­ri­ges Engagement für den Wintersport und ihre Erfahrung in der Tourismusbranche sind viel­ver­spre­chend für die Zukunft des Fichtelbergs. Zudem zei­gen der Zukauf der FSB durch die Familie Gläß und die  angren­zen­den Projekte, dass die Tourismusregion Fichtelberg als Ganzes gedacht wer­den muss und nur mit ihren vie­len klei­nen Bausteinen gemein­sam funktioniert.

3. Drittens, und das ist unse­rer Fraktion beson­ders wich­tig: Das ist die Chance auf Nachhaltigkeit. Wir ste­hen vor der ein­ma­li­gen Gelegenheit, den Tourismus am Fichtelberg neu zu den­ken. Weg von kurz­fris­ti­gen Profiten, hin zu einem ganz­jäh­ri­gen, umwelt­ver­träg­li­chen Tourismus- und Sportkonzept, das sowohl im Winter als auch im Sommer attrak­tiv ist. Für alle Menschen.

Lassen Sie mich das noch ein­mal klar­stel­len: Unser Ja zum Verkauf des Fichtelberghauses ist kein Blankoscheck. Wir for­dern eine kon­se­quen­te Ausrichtung aller Projekte auf nach­hal­ti­gen und umwelt­ver­träg­li­chen, sanf­ten Tourismus. Die Einhaltung aller Umweltauflagen aus den schon geneh­mig­ten und zukünf­ti­gen Bauprojekten ist für uns nicht ver­han­del­bar. Kahlschläge und Brachialeingriffe in die Natur müs­sen der Vergangenheit angehören.

Wir sehen den Fichtelberg der Zukunft als einen Ort, an dem Tourismus und Naturschutz Hand in Hand gehen. Einen Ort, der Einheimische und Gäste glei­cher­ma­ßen begeis­tert – weil Tourismus im Einklang mit der Natur attrak­tiv ist.

An die Familie Gläß rich­ten wir den Appell: Nutzen Sie die­se Chance, um zu zei­gen, dass wirt­schaft­li­cher Erfolg und Umweltschutz kei­ne Gegensätze sein müs­sen. Machen Sie den Fichtelberg zu einem Vorzeigemodell für nach­hal­ti­gen, sanf­ten Bergtourismus in Zeiten des Klimawandels.

In die­sem Sinne wer­den wir als SPD-GRÜNE-Fraktion die Entwicklungen auf dem Fichtelberg wei­ter­hin auf­merk­sam und kon­struk­tiv beglei­ten. Wir wer­den aber auch mit Nachdruck auf Missstände im Umwelt- und Naturschutz hinweisen.

Denn eines ist klar: Der Erfolg die­ses Projekts ist nicht nur der Erfolg der Familie Gläß, son­dern der Erfolg unse­rer gesam­ten Region.

Vielen Dank.


-> Weitere Infos: „SPD-GRÜNE-Fraktion begrüßt Verkauf des Fichtelberghauses“

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Kreistag

SPD-GRÜNE-Fraktion begrüßt Verkauf des Fichtelberghauses

Am gest­ri­gen Mittwoch, den 18. Dezember 2024, hat der Kreistag des Erzgebirgskreises dem Verkauf des Fichtelberghauses und des Fichtelbergplateaus an die Fichtelberghaus Invest GmbH aus Oberwiesenthal zugestimmt.

Der Landkreis ist seit 2008 (als Rechtsnachfolger des Landkreises Annaberg) Eigentümer des Hotels Fichtelberghaus und des umge­ben­den Grundstücks auf dem Gipfel des Fichtelbergs. In das Hotel muss nach über zwan­zig Jahren ohne grund­haf­te Sanierung in gro­ßem Umfang inves­tiert wer­den. Der Landkreis kann und will dies nicht leis­ten und ver­kauft des­halb Hotel und Grundstück. Hinter der Fichtelberghaus Invest GmbH ste­hen Rainer und Constantin Gläß. Unternehmer Rainer Gläß aus dem Vogtland ist Mitgründer und ehe­ma­li­ger Vorstandsvorsitzender von GK Software. Sein Sohn Constantin Gläß ist seit 2022 Geschäftsführer der Liftgesellschaft Oberwiesenthal LGO und Pächter des Fichtelberghauses. Die LGO kauft auch die Fichtelbergschwebebahn FSB. Familie Gläß hat somit bereits einen Stand in der Region, sie enga­giert sich seit Langem für den alpi­nen Wintersport und unter­stützt den Skiverband Sachsen.

Aus Sicht unse­rer Fraktion gibt es zum Verkauf des Fichtelberghauses an Familie Gläß kei­ne Alternative. Sie sind bereit, viel Geld zu inves­tie­ren, damit der Fichtelberg auch in Zukunft Einheimische und Touristen anzieht. Andere Skigebiete in Europa stel­len ihren Betrieb auf­grund des Klimawandels ein – kein Schnee, kein Skitourismus. Familie Gläß ist den­noch bereit, sich lang­fris­tig für den Tourismus und die Wirtschaft in Oberwiesenthal ein­zu­set­zen. Dies begrüßt auch Kreisrat Hendrik Uhlmann, der für die SPD-GRÜNE-Fraktion im Gremium zur Bewertung der Verkaufsangebote fürs Fichtelberghaus ist.

Die Fraktion for­dert jedoch eine kla­re Ausrichtung auf einen nach­hal­ti­gen und umwelt­ver­träg­li­chen Tourismus, sowohl im Winter als auch im Sommer. Ein respekt­vol­ler Umgang mit den natür­li­chen Ressourcen soll­te selbst­ver­ständ­lich sein. Sämtliche Auflagen aus den Umweltgutachten müs­sen kon­se­quent ein­ge­hal­ten und umge­setzt wer­den, Bauprojekte den Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes ent­spre­chen. Die Zeit von Kahlschlägen und Brachialeingriffen ist vor­bei – Tourismus im Einklang mit der Natur ist bes­ser für die Einheimischen und attrak­ti­ver für Gäste aus nah und fern. In die­sem Sinne wer­den wir die Entwicklungen auf dem Fichtelberg wei­ter­hin auf­merk­sam ver­fol­gen und wün­schen der Familie Gläß bei ihrem Fichtelberg-Projekt gutes Gelingen.

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2. Sondersitzung des Kreistages wegen Blockadehaltung

Am Dienstag, den 10. Dezember 2024, ist schon wie­der Kreistagssitzung.

Eine Sondersitzung, weil die Mehrheit der Kreisrätinnen und Kreisräte zuerst am 23. Oktober und dann noch­mals am 13. November Mehrausgaben für Sozialleistungen abge­lehnt hat – um ein „poli­ti­sches Zeichen“ zu set­zen, neben­bei bemerkt.

Die Landesdirektion Sachsen hat sich ein­ge­schal­tet, denn die Ablehnung ist rechts­wid­rig. Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Bescheids müs­sen die drei Beschlussvorlagen im Kreistag abge­stimmt wer­den, des­halb war die regu­lä­re Sitzung am 18. Dezember zu spät.

Zwei Sondersitzungen des Kreistags, das ist ein teu­res poli­ti­sches Zeichen. Und was soll es gebracht haben?

Die SPD-GRÜNE-Fraktion lehnt auch etwas ab, und zwar die­se sinn­lo­se Blockadehaltung.

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Kreistag

Anfrage zur Kommunikation im Erzgebirgsklinikum

Die SPD-GRÜNE-Fraktion im Erzgebirgskreistag hat am heu­ti­gen Donnerstag, den 5. Dezember 2024, eine Anfrage an den Landrat und an Marcel Koch, Geschäftsführer des Erzgebirgsklinikums, gesendet.

Offensichtlich gibt es zwi­schen Geschäftsführung und Mitarbeitenden des Klinikums ein Kommunikationsproblem, das kon­struk­tiv gelöst wer­den sollte.

Die Fraktion hofft auf eine bal­di­ge Beantwortung der Fragen.


Anfrage inter­ne Kommunikation Erzgebirgsklinikum

Sehr geehr­ter Herr Landrat, sehr geehr­ter Herr Koch,

aus Gesprächen mit Mitarbeitenden des Erzgebirgsklinikums und aus Artikeln in der Freien Presse über Fusion, Insolvenz, Schutzschirmverfahren, Stellenabbau lässt sich fol­gern, dass es inner­halb des Klinikums, zwi­schen Geschäftsführung und Mitarbeitenden, seit Längerem und wei­ter anhal­tend ein
Kommunikationsproblem gibt.

Wenn Entscheidungen „von oben“ nicht nach­voll­zieh­bar sind, man für diver­se Fragen kei­ne ver­trau­ens­vol­le Ansprechperson inner­halb des Klinikums fin­det und der Gesamtbetriebsrat kri­ti­siert, dass er über Personalmaßnahmen nicht aus­rei­chend infor­miert wer­de, läuft offen­sicht­lich etwas falsch.

In der der­zei­ti­gen Lage des Klinikums ist eine funk­tio­nie­ren­de Kommunikation nach innen noch wich­ti­ger als sonst schon. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen jeder­zeit wis­sen, wie der
Stand der Dinge ist und wie es mit dem Klinikum und mit ihnen wei­ter­geht. Sie müssen trans­pa­rent, umfas­send und fort­lau­fend infor­miert werden.

In die­sem Zusammenhang bit­ten wir um Beantwortung der fol­gen­den Fragen:

  1. Welche Kanäle nutzt die Geschäftsführung, um die Mitarbeitenden aller vier Häuser des Erzgebirgsklinikums
    zu infor­mie­ren? Wie oft und in wel­chem Umfang geschieht das?
  2. Welche Möglichkeiten gibt es für Mitarbeitende des Klinikums, der Geschäftsführung Fragen oder Bedenken mit­zu­tei­len, sei es mündlich, schrift­lich oder anonym?
  3. Werden Fragen der Mitarbeitenden zu Fusion, Insolvenz, Verlauf usw. regis­triert und zeit­nah beant­wor­tet? Wie wird sicher­ge­stellt, dass kei­ne Frage unbe­ant­wor­tet bleibt?
  4. Welche Kommunikationsmittel nutzt die Geschäftsführung, um die Mitarbeitenden der vier Häuser für das gemein­sa­me Ziel zu motivieren?
  5. Wie will die Geschäftsführung die inter­ne Kommunikation kon­kret verbessern?

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Kreistag

Blockadehaltung löst keine Probleme

Am gest­ri­gen Mittwoch, den 13. November 2024, hat­te der Kreistag die vier­te Sitzung seit Anfang September. Eine Sondersitzung, die nach Einschätzung der SPD-GRÜNE-Fraktion so über­flüs­sig war wie ein Kropf.

Drei Beschlussvorlagen zu Mehraufwendungen für Sozialleistungen stan­den zum zwei­ten Mal zur Abstimmung – ers­tens für die Unterbringung ukrai­ni­scher Flüchtlinge (2,9 Mio. Euro), zwei­tens für die Jugendhilfe (6,9 Mio. Euro), drit­tens für Hilfen zur Pflege (5 Mio. Euro). Das sind Sozialleistungen, die der Landkreis bezah­len MUSS, soge­nann­te Pflichtaufgaben.

Nun hat der Kreistag die­se drei Beschlussvorlagen erneut abge­lehnt, auf Initiative von CDU/FDP, Freien Wählern, BSW und mit Stimmen von AfD und „Freien Sachsen“. Abgelehnt des­halb, weil die­se Kreistagsmitglieder offen­sicht­lich ein „poli­ti­sches Zeichen“ set­zen wol­len. Eine Blockadehaltung also, ver­bun­den mit der Forderung an Bundesregierung und Landesregierung, die­se Mehrausgaben „aus­kömm­lich“ durch Steuern zu finanzieren.

Die SPD-GRÜNE-Fraktion stimmt zu, dass die Finanzierung der Sozialleistungen den Kreishaushalt über­for­dert und dass dafür eine Lösung gefun­den wer­den muss. Das Grundproblem besteht zwi­schen dem Freistaat Sachsen und dem Landkreis: Wer finan­ziert die kom­mu­na­len Aufgaben, die immer umfang­rei­cher wer­den? Eine Klärung bezie­hungs­wei­se Lösung die­ses Problems wird seit Jahren vom CDU-geführ­ten Finanzministerium auf­ge­scho­ben. Man könn­te sagen: Der Freistaat Sachsen saniert sei­nen Landeshaushalt auf Kosten der kom­mu­na­len Familie.

Dieses Problem muss gelöst wer­den. Allerdings nicht auf dem Rücken der Schwächsten im Erzgebirgskreis! Die Mehrausgaben für Sozialleistungen betref­fen zum Beispiel Menschen, die im Alter finan­zi­el­le Unterstützung brau­chen, weil ihre eige­ne Rente für sta­tio­nä­re Pflege nicht reicht. Sie betref­fen see­lisch behin­der­te Kinder und Jugendliche, die Hilfe benö­ti­gen. Und sie betref­fen ukrai­ni­sche Flüchtlinge, die im Sozialgesetzbuch SGB II sind, weil das 2022 auch die CDU im Bund mit durch­ge­setzt hat. Die Kreistags-CDU kann sich somit gleich­falls bei der Bundes-CDU bedanken.

Bedanken kön­nen sich bei CDU/FDP, Freien Wählern, BSW und Co. auch alle im Erzgebirgskreis, die Steuern zah­len. Denn mit ihren Steuergeldern wur­de die über­flüs­si­ge Sondersitzung finan­ziert, kon­kret die Sitzungsgelder und die Kosten für Verwaltung und Organisation.

Fazit: Mit einer Blockadehaltung las­sen sich kei­ne Probleme lösen. Und wer im Kreistag ukrai­ni­sche Flüchtlinge zum Sündenbock macht, soll­te mal ein Geschichtsbuch zur Hand neh­men und über­le­gen, was „Nie wie­der ist jetzt“ bedeutet.

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Kreistag

SPD-GRÜNE-Fraktion lehnt Blockadehaltung bei Mehrausgaben für Sozialleistungen ab

Bei der Kreistagssitzung am Mittwoch, den 23. Oktober 2024, stan­den Beschlüsse zu Sozialleistungen im Erzgebirgskreis im Mittelpunkt. Konkret ging es in den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 6 um die Genehmigung „außer­plan­mä­ßi­ger und über­plan­mä­ßi­ger Aufwendungen/Auszahlungen“.

  • Tagesordnungspunkt 4: Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von rund 2,9 Mio. Euro für Kosten der Unterkunft usw. für ukrai­ni­sche Flüchtlinge (SGB II)
  • Tagesordnungspunkt 5: Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von rund 6,9 Mio. Euro für Heimerziehung, Hilfen für see­lisch behin­der­te Kinder und Jugendliche, sozi­al­päd­ago­gi­sche Familienhilfe, Vollzeitpflege usw. (SGB VIII)
  • Tagesordnungspunkt 6: Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von rund 5 Mio. Euro für sta­tio­nä­re Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt usw. (SGB XII)

Es han­delt sich also um rund 14,8 Mio. Euro für Sozialleistungen, die für den Landkreis Pflichtaufgaben sind. Er muss die Kosten so oder so über­neh­men. Dennoch hat die über­gro­ße Mehrheit der Kreisrätinnen und Kreisräte die drei Beschlussvorlagen abge­lehnt – auf Vorschlag von CDU/FDP, Freie Wähler und BSW. In der Folge muss inner­halb vier Wochen eine Sondersitzung des Kreistags statt­fin­den, bei der die drei Beschlussvorlagen wie­der zur Abstimmung ste­hen. Die Kosten, die dadurch ent­ste­hen – Verwaltung, Organisation, Sitzungsgelder – trägt der Landkreis. Sollten die Beschlussvorlagen noch­mals abge­lehnt wer­den, kann das zu einer Intervention der Landesdirektion führen.

Die SPD-GRÜNE-Fraktion fin­det die Entscheidung des Kreistags besorg­nis­er­re­gend und steht ihr kri­tisch gegen­über. Wir möch­ten aus­drück­lich beto­nen, dass wir die­sen dras­ti­schen Schritt nicht befür­wor­ten und ein recht­mä­ßi­ges Handeln für gebo­ten halten.

Der Landrat hat bei der Kreistagssitzung klar dar­ge­legt, dass die­se Mehrausgaben gesetz­li­che Pflichtaufgaben betref­fen und drin­gend not­wen­dig sind, um die sozia­len Standards im Landkreis zu sichern. CDU/FDP, Freie Wähler, BSW und Co. haben die Beschlussvorlagen abge­lehnt, weil sie ein poli­ti­sches Signal sen­den wol­len. Wir fin­den, das ist das abso­lut fal­sche Zeichen. Denn so wer­den poli­ti­sche und aus­län­der­feind­li­che Diskussionen auf dem Rücken der­je­ni­gen geführt, die auf Hilfe ange­wie­sen sind.

Unsere Fraktion hält es für bedenk­lich, dass poli­ti­sche Überlegungen über die Verpflichtungen der öffent­li­chen Hand gestellt wer­den. Eine Blockadehaltung in die­sem Ausmaß scha­det dem Erzgebirgskreis und unter­gräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das demo­kra­ti­sche System und die Institutionen des Landkreises.

Wir appel­lie­ren an die Kreisrätinnen und Kreisräte, ihre Entscheidung zu über­den­ken und ver­ant­wor­tungs­voll gegen­über allen Menschen im Landkreis und den gesetz­li­chen Verpflichtungen zu han­deln. Nur so lässt sich eine Eskalation der sozia­len Problemlagen und eine Verschärfung der Herausforderungen in der Sozialpolitik ver­mei­den. Die SPD-GRÜNE-Fraktion wird wei­ter­hin im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger für eine ver­ant­wor­tungs­vol­le und geset­zes­kon­for­me Sozialpolitik eintreten.

Sozialleistungen = Pflichtaufgaben

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Bestellung eines ehrenamtlichen Ausländerbeauftragten: Anfrage und Sachantrag

Die ers­te, kon­sti­tu­ie­ren­de Sitzung des neu­en Kreistages des Erzgebirgskreises fand am Mittwoch, den 4. September 2024, statt. In der Tagesordnung stand als Punkt 11 die „Bestellung eines ehren­amt­li­chen Integrations-/Ausländerbeauftragten des Erzgebirgskreises und des­sen Stellvertreter“. Im Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz (SächsIntG) von Juni 2024, § 19, heißt es jedoch: „Die Integrationsbehörden sol­len im Rahmen der kom­mu­na­len Integrationsarbeit haupt­amt­li­che Beauftragte für Integration und Teilhabe bestel­len, die aus­schließ­lich für die Aufgabe der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund zustän­dig sind.“ Das lässt laut Landratsamt eine ehren­amt­li­che Wahrnehmung
zu, „wenn beson­de­re Umstände vor­lie­gen“. Mit „ent­spre­chen­dem zeit­li­chen Vorlauf und Bedacht“ wer­de „der Vollzug der
Bestellung eines haupt­amt­li­chen Beauftragten vorbereitet“.

Anfrage der Fraktion

Dazu hat­te die SPD-GRÜNE-Fraktion eini­ge Fragen, die Fraktionsvorsitzender Thomas Lein am Freitag, den 30. August 2024, ans Landratsamt mailte:

  1. Welche Aufgaben erfüllt der ehren­amt­li­che Ausländerbeauftragte im Erzgebirgskreis? Bitte lis­ten Sie die­se kon­kret und voll­stän­dig auf.
  2. Welchen zeit­li­chen Umfang nimmt die­se ehren­amt­li­che Tätigkeit ein?
  3. Mit wel­chen Behörden, Vereinen, Institutionen usw. arbei­tet der ehren­amt­li­che Ausländerbeauftragte zusam­men und wie erfolgt die Kommunikation zwi­schen ihnen?
  4. Mit wel­chem „zeit­li­chen Vorlauf“ bei der Bestellung eines haupt­amt­li­chen Ausländerbeauftragten ist ganz kon­kret zu rechnen?

Antwort aus dem Landratsamt

Die Antwort aus dem Landratsamt erhiel­ten wir am Mittwoch, den 4. September 2024. Zu den Aufgaben des ehren­amt­li­chen Ausländerbeauftragten (1. Frage) zäh­len dem­nach „Beratung, Betreuung und Begleitung der aus­län­di­schen Mitbürger und Mitbürgerinnen im jewei­li­gen Fall“. Regelmäßig wie­der­keh­ren­de Anliegen sei­en „Annahme und Prüfung von Bitten und Beschwerden – kon­kret bei Fragen im Asylverfahren, zu leis­tungs­recht­li­chen Angelegenheiten, bei Unterstützungsgesuchen zur ört­li­chen Veränderung (Umzug) sowie zu beruf­li­chen und per­sön­li­chen Zielen und Wünschen (inkl. (Sprach)Kurse, Ausbildung, Studium, Beruf …)“.

Der zeit­li­che Umfang die­ser ehren­amt­li­chen Tätigkeit (2. Frage) wird mit 24 Stunden pro Monat benannt, im Wesentlichen sei­en das regel­mä­ßi­ge Sprechzeiten an allen vier Standorten der Landkreisverwaltung (Aue-Bad Schlema, Stollberg, Annaberg-Buchholz, Marienberg). Sprechzeiten und Kontaktdaten wür­den „öffent­lich­keits­wirk­sam bekannt gemacht“.

Wann mit der Bestellung eines haupt­amt­li­chen Ausländerbeauftragten zu rech­nen ist (4. Frage), wird nicht kon­kret beant­wor­tet. Zeitvorgaben sei­en „im Gesetz nicht gere­gelt“. Ein „neu­es Auswahlverfahren inklu­si­ve einer ent­spre­chen­den Aufnahme im Stellenplan“ sowie die „Bereitstellung finan­zi­el­ler Mittel für die­se Stelle“ sei­en erforderlich.

Sachantrag der Fraktion bei der Kreistagssitzung

Bei der Kreistagssitzung am 4. September stell­te Thomas Lein im Namen der Fraktion einen Sachantrag zu TOP 11, im Beschlussvorschlag Punkt 2 zu ändern, kon­kret zu ergän­zen (Ergänzung in Rot): „2. Der Kreistag des Erzgebirgskreises beruft Herrn Hartmut Decker zum ehren­amt­li­chen Integrations-/Ausländerbeauftragten des Erzgebirgskreises. Die Berufung ist zeit­lich begrenzt, bis der Landkreis einen haupt­amt­li­chen Integrations-/Ausländerbeauftragten ein­stellt.

Der Sachantrag wur­de abgelehnt.

Fazit

Thomas Lein: „Wir als Fraktion haben mit unse­rer Anfrage und dem Sachantrag zur Kreistagssitzung deut­lich gemacht, dass uns das Thema wich­tig ist. Wir schät­zen den Einsatz im Ehrenamt sehr. Wir sind aber auch der Meinung, dass ein Integrations- und Ausländerbeauftragter mehr als 24 Stunden im Monat zur Verfügung ste­hen soll­te, und zwar haupt­amt­lich. In der Flüchtlingshilfe wird im Landkreis schon unheim­lich viel ehren­amt­lich geleis­tet, da ist eine fes­te, stän­di­ge Ansprechperson im Landratsamt nötig.“


Anfrage, Antwort und Sachantrag im Wortlaut (als PDF-Dateien):