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Kreistag

SPD-GRÜNE-Fraktion lehnt Blockadehaltung des Kreistages bei Mehrausgaben für Sozialleistungen ab

Bei der Kreistagssitzung am Mittwoch, den 23. Oktober 2024, stan­den Beschlüsse zu Sozialleistungen im Erzgebirgskreis im Mittelpunkt. Konkret ging es in den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 6 um die Genehmigung „außer­plan­mä­ßi­ger und über­plan­mä­ßi­ger Aufwendungen/Auszahlungen“.

  • Tagesordnungspunkt 4: Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von rund 2,9 Mio. Euro für Kosten der Unterkunft usw. für ukrai­ni­sche Flüchtlinge (SGB II)
  • Tagesordnungspunkt 5: Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von rund 6,9 Mio. Euro für Heimerziehung, Hilfen für see­lisch behin­der­te Kinder und Jugendliche, sozi­al­päd­ago­gi­sche Familienhilfe, Vollzeitpflege usw. (SGB VIII)
  • Tagesordnungspunkt 6: Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von rund 5 Mio. Euro für sta­tio­nä­re Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt usw. (SGB XII)

Es han­delt sich also um rund 14,8 Mio. Euro für Sozialleistungen, die für den Landkreis Pflichtaufgaben sind. Er muss die Kosten so oder so über­neh­men. Dennoch hat die über­gro­ße Mehrheit der Kreisrätinnen und Kreisräte die drei Beschlussvorlagen abge­lehnt – auf Vorschlag von CDU/FDP, Freie Wähler und BSW. In der Folge muss inner­halb vier Wochen eine Sondersitzung des Kreistags statt­fin­den, bei der die drei Beschlussvorlagen wie­der zur Abstimmung ste­hen. Die Kosten, die dadurch ent­ste­hen – Verwaltung, Organisation, Sitzungsgelder – trägt der Landkreis. Sollten die Beschlussvorlagen noch­mals abge­lehnt wer­den, kann das zu einer Intervention der Landesdirektion führen.

Die SPD-GRÜNE-Fraktion fin­det die Entscheidung des Kreistags besorg­nis­er­re­gend und steht ihr kri­tisch gegen­über. Wir möch­ten aus­drück­lich beto­nen, dass wir die­sen dras­ti­schen Schritt nicht befür­wor­ten und ein recht­mä­ßi­ges Handeln für gebo­ten halten.

Der Landrat hat bei der Kreistagssitzung klar dar­ge­legt, dass die­se Mehrausgaben gesetz­li­che Pflichtaufgaben betref­fen und drin­gend not­wen­dig sind, um die sozia­len Standards im Landkreis zu sichern. CDU/FDP, Freie Wähler, BSW und Co. haben die Beschlussvorlagen abge­lehnt, weil sie ein poli­ti­sches Signal sen­den wol­len. Wir fin­den, das ist das abso­lut fal­sche Zeichen. Denn so wer­den poli­ti­sche und aus­län­der­feind­li­che Diskussionen auf dem Rücken der­je­ni­gen geführt, die auf Hilfe ange­wie­sen sind.

Unsere Fraktion hält es für bedenk­lich, dass poli­ti­sche Überlegungen über die Verpflichtungen der öffent­li­chen Hand gestellt wer­den. Eine Blockadehaltung in die­sem Ausmaß scha­det dem Erzgebirgskreis und unter­gräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das demo­kra­ti­sche System und die Institutionen des Landkreises.

Wir appel­lie­ren an die Kreisrätinnen und Kreisräte, ihre Entscheidung zu über­den­ken und ver­ant­wor­tungs­voll gegen­über allen Menschen im Landkreis und den gesetz­li­chen Verpflichtungen zu han­deln. Nur so lässt sich eine Eskalation der sozia­len Problemlagen und eine Verschärfung der Herausforderungen in der Sozialpolitik ver­mei­den. Die SPD-GRÜNE-Fraktion wird wei­ter­hin im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger für eine ver­ant­wor­tungs­vol­le und geset­zes­kon­for­me Sozialpolitik eintreten.

Sozialleistungen = Pflichtaufgaben