Der Internationale Frauentag am heutigen 8. März ist ein guter Anlass, um einen Blick zurück zu werfen und an Frauen zu erinnern, die sich für Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen eingesetzt haben. – Ein paar Highlights, absolut kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Um 1900 kämpften etwa Louise Otto-Peters, Hedwig Dohm und Clara Zetkin für Gleichberechtigung und das Frauenwahlrecht.
1891 nahm die SPD die Einführung des Frauenwahlrechts in ihr Parteiprogramm auf.
1902 gründeten Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann in Hamburg den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht.
Beim ersten Internationalen Frauentag am 19. März 1911 war die Forderung nach dem Frauenwahlrecht zentrales Thema.
Am 12. November 1918 rief der Rat der Volksbeauftragten das Wahlrecht für alle Männer und Frauen ab 20 Jahren aus, das war die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland.
Frauen konnten zum ersten Mal am 19. Januar 1919 bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung wählen und sich wählen lassen. 37 Frauen wurden in die Nationalversammlung gewählt (von insgesamt 423 Abgeordneten), darunter Marie Juchacz (SPD), die als erste Frau im Parlament das Wort ergriff.
Am 9. März 1947 wurde in der Sowjetischen Besatzungszone der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) gegründet, wichtige Protagonistinnen waren Elli Schmidt, Emmy Damerius-Koenen, Maria Rentmeister, Käthe Kern, Helene Beer, Wilhelmine Schirmer-Pröscher und Paula Hertwig. Die DFD-Gründerinnen waren die „Mütter“ der Gleichberechtigung in der DDR. Auf die DFD-Frauen geht Artikel 7 der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 zurück: „Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben.“
Im Parlamentarischen Rat der drei Westzonen waren vier Frauen, zusammen mit 61 Männern erarbeiteten sie ab 1948 das deutsche Grundgesetz. Die vier „Mütter des Grundgesetzes“ sind Elisabeth Selbert, Friederike Nadig (beide SPD), Helene Wessel und Helene Weber (beide Zentrumspartei). In erster Linie Elisabeth Selbert setzte Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes durch, inspiriert von DFD-Frauen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Der 21. Deutsche Bundestag hat 630 Abgeordnete, 204 davon sind Frauen. Im Kreistag des Erzgebirgskreises sind 98 Personen (plus Landrat), davon 11 Frauen.
Im Landkreis ist seit 2017 Tina Lämmel die Gleichstellungsbeauftragte. Sie ist die Ansprechpartnerin, wenn es um Belange rund um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern geht. Kontakt und Infos: www.erzgebirgskreis.de.
Quellen:
- „Der Frauentag und der lange Kampf um Gleichberechtigung“: https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Der-Frauentag-und-der-lange-Kampf-um-Gleichberechtigung,frauentag340.html
- „Die Mütter der Gleichberechtigung in der DDR“: https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/542468/die-muetter-der-gleichberechtigung-in-der-ddr/
- „Frauenwahlrecht in Deutschland: 1918 war die Geburtsstunde“: https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Frauenwahlrecht-in-Deutschland-1918-war-die-Geburtsstunde,frauenwahlrecht110.html