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„Schulsozialarbeit ist ein unverzichtbares Angebot im heutigen Bildungssystem“

In letz­ter Zeit liest man öfter über Schulsozialarbeit im Erzgebirgskreis, meist steht dann die Stelle der Schulsozialarbeiterin oder des Schulsozialarbeiters auf der Kippe, da kein Geld (mehr) dafür da ist.

Was ist Schulsozialarbeit genau, was bringt sie, ist sie Luxus oder ein Muss? Diese und wei­te­re Fragen haben wir an die Duale Hochschule Sachsen, Staatliche Studienakademie Breitenbrunn geschickt. Lehrende des Studiengangs Soziale Arbeit haben sie beantwortet.


1. Was ist eigent­lich Schulsozialarbeit?

Schulsozialarbeit ist ein pro­fes­sio­nel­les Unterstützungsangebot an Schulen, das Schülerinnen und Schüler in ihrer per­sön­li­chen, sozia­len und schu­li­schen Entwicklung stärkt, Konflikte bear­bei­tet und als Bindeglied zwi­schen Schule, Elternhaus und Jugendhilfe wirkt.

Schulsozialarbeit ist durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vom 09. Juni 2021 als eige­ner Paragraf (13a SGB VIII) in den Kanon der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auf­ge­nom­men wor­den. Damit legi­ti­miert sich der Auftrag der Sozialen Arbeit, an Schulen sozi­al­päd­ago­gisch wirk­sam zu werden.

2. Wie unterstützt die Schulsozialarbeiterin ein­zel­ne Schülerinnen und Schüler?

Die Schulsozialarbeiterin unterstützt ein­zel­ne Schülerinnen und Schüler, indem sie ihnen in einem geschützten, ver­trau­li­chen Rahmen als Ansprechperson zur Verfügung steht. Sie bie­tet indi­vi­du­el­le Beratungsgespräche an, in denen per­sön­li­che, schu­li­sche oder fami­liä­re Anliegen the­ma­ti­siert wer­den kön­nen. Dabei geht es sowohl um die Stärkung sozia­ler Kompetenzen und per­sön­li­cher Ressourcen als auch um die Bearbeitung von Konflikten, Krisen oder Belastungssituationen.

Der Vorteil einer Sozialpädagogischen Unterstützung liegt dar­in, dass jun­ge Menschen nicht nur in ihrer Rolle als Schülerinnen und Schüler betrach­tet wer­den, son­dern als jun­ger Mensch in einer beson­de­ren Lebensphase (Kindheit, Jugend). Durch die­sen ganz­heit­li­chen Blick (unab­hän­gig von schu­li­schen Leistungen und Bewertungen) ist es mög­lich, ein Vertrauensverhältnis auf­zu­bau­en, was für Lehrkräfte in der Regel ver­wehrt bleibt.

3. Welche Vorteile bie­tet die Schulsozialarbeit für die gesam­te Schulgemeinschaft?

Schulsozialarbeit trägt dazu bei, ein posi­ti­ves Klassenklima zu för­dern, indem sie prä­ven­tiv arbei­tet, Konflikte frühzeitig bear­bei­tet und das sozia­le Miteinander stärkt. Durch Projekte, Trainings und Gruppenangebote unterstützt sie Teamfähigkeit, Toleranz und respekt­vol­le Kommunikation inner­halb der Schülerschaft.

Geht es den ein­zel­nen Schülerinnen und Schülern gut, steigt auch das Wohlbefinden aller Menschen, die in einer Schule wir­ken. Problemlösungen, die in einem Aushandlungsprozess auf Augenhöhe mit den jun­gen Menschen ent­wi­ckelt wer­den, sind dabei in der Regel nach­hal­ti­ger als Anordnungen und Konsequenzen von Autoritätspersonen wie der Lehrkraft.

Für Lehrkräfte bedeu­tet Schulsozialarbeit eine Entlastung, da sie in her­aus­for­dern­den Situationen bera­tend und ver­mit­telnd zur Seite steht. Eltern wie­der­um pro­fi­tie­ren von einer nied­rig­schwel­li­gen Anlaufstelle, die bei schu­li­schen und fami­liä­ren Fragen Orientierung bietet.

Schulsozialarbeit ist jedoch nicht dafür ver­ant­wort­lich, Lehrkräfte in ihrem Bildungsauftrag zu ent­las­ten und Unterrichtsausfall zu kom­pen­sie­ren oder for­ma­le Bildungsangebote zu entwickeln.

4. Mit wem arbei­tet die Schulsozialarbeiterin zusammen?

Schulsozialarbeit rich­tet sich in ers­ter Linie an die jun­gen Menschen. Um die Zielstellungen (sie­he Punkt 2) zu errei­chen, koope­riert Schulsozialarbeit auf unter­schied­li­chen Ebenen: inner­halb der Schule (mit Lehrer:innen, der Schulleitung, päd­ago­gi­schem Personal), mit den Familien der jun­gen Menschen und (bei Bedarf) mit exter­nen Institutionen (z. B. Beratungsstellen).

5. Lässt sich bewer­ten, wel­chen Effekt Schulsozialarbeit ganz kon­kret hat?

Schulen, die schon lan­ge eine Schulsozialarbeiterin haben, berich­ten posi­ti­ve Effekte. Exemplarisch kön­nen die Ergebnisse der „Prozessbegleitenden Evaluierung des Landesprogramms Schulsozialarbeit“ aus dem Jahr 2020 angeführt werden:

ZEP Endbericht Evaluation Schulsozialarbeit Sachsen 2020: 104; Quelle: https://www.familie.sachsen.de/download/ZEP-Endbericht-Evaluation-Schulsozialarbeit-Sachsen-2020.pdf

6. Ist Schulsozialarbeit Luxus oder ein Muss?

Schulsozialarbeit ist kein Luxus, son­dern ein unver­zicht­ba­res Angebot im heu­ti­gen Bildungssystem. Schulen sind längst nicht mehr nur Orte des Lernens, son­dern auch Lebensräume, in denen viel­fäl­ti­ge sozia­le, emo­tio­na­le und gesell­schaft­li­che Herausforderungen sicht­bar wer­den. Insbesondere das Ganztagsförderungsgesetz trägt dazu bei, dass Kinder zuneh­mend mehr Zeit in der Institution Schule ver­brin­gen kön­nen und ent­spre­chend einer adäqua­ten Betreuung bedürfen. Hier bie­tet Schulsozialarbeit eine nied­rig­schwel­li­ge, kontinuierliche
Unterstützung, die Schülerinnen und Schülern beim Bewältigen von Krisen, Konflikten oder Benachteiligungen hilft und damit Bildungschancen sichert und Chancengerechtigkeit fördert.

7. Ist eine Schulsozialarbeitsstelle an einer Schule genug?

Ob eine ein­zel­ne Schulsozialarbeitsstelle für eine Schule aus­reicht, lässt sich nicht pau­schal beant­wor­ten. Der tat­säch­li­che Bedarf hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab. Dazu zäh­len ins­be­son­de­re die Größe der Schülerschaft, die sozio­öko­no­mi­schen Rahmenbedingungen der Schülerschaft (bspw. Migration, Erwerbstätigkeit der Eltern, Sozialleistungsbezug), die Lage der Schule (z. B. in sozi­al benach­tei­lig­ten Stadtteilen oder in länd­li­chen Regionen) sowie die Verfügbarkeit wei­te­rer unterstützender Angebote (z. B. Inklusionsassistenz, Einzelfallhilfe, Schulpsychologie).

In Schulen mit kom­ple­xen Problemlagen und einem hohen Unterstützungsbedarf ist eine ein­zel­ne Fachkraft oft nicht aus­rei­chend, da die Vielzahl an Aufgaben von einer Person nur schwer leist­bar ist.

8. Wer bezahlt die Schulsoziarbeitsstellen?

Die Schulsozialarbeit wird durch die Mittel des Land Sachsen sowie der zustän­di­gen Kommune/Gebietskörperschaft finanziert.

9. Der Freistaat bezahlt nur Schulsozialarbeitsstellen an Oberschulen kom­plett. Brauchen Gymnasien und Grundschulen kei­ne Schulsozialarbeiterin?

Kinder und Jugendliche kön­nen in ihrer Entwicklung unab­hän­gig von ihrer aktu­ell besuch­ten Schulform Unterstützung benö­ti­gen. Hierzu Verweis auf Frage 6.

10. Welche Ausbildung und Qualifikationen braucht man als Schulsozialarbeiterin?

Entsprechend der Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen müssen die täti­gen Fachkräfte „neben ihrer per­sön­li­chen Eignung über einen berufs­qua­li­fi­zie­ren­den sozi­al­päd­ago­gi­schen Hochschulabschluss verfügen“ (2017: 13).

11. Kann man mit einem Abschluss von der Studienakademie Breitenbrunn Schulsozialarbeiterin werden?

Ja, unab­hän­gig von der gewähl­ten Studienrichtung ist es mit dem Abschluss der Studienakademie Breitenbrunn (DHSN) mög­lich, als Schulsozialarbeiterin zu arbei­ten. Am bes­ten vor­be­rei­tet sind jedoch Absolvent:innen aus der Studienrichtung Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit.

12. Welchen Eindruck haben Sie: Steigt oder sinkt das Interesse an einer Ausbildung zur Schulsozialarbeiterin?

Das Interesse an einer Ausbildung ist grund­sätz­lich vor­han­den, da das Arbeitsfeld Schule ein bekann­tes und attrak­ti­ves Tätigkeitsfeld dar­stellt. Es bie­tet ver­gleichs­wei­se gere­gel­te Arbeitszeiten sowie eine enge Anbindung an ein insti­tu­tio­nel­les Setting, was für vie­le Fachkräfte attrak­tiv ist. Allerdings bestehen deut­li­che struk­tu­rel­le Hürden: Träger der öffent­li­chen Jugendhilfe sind in der Regel nicht in der Lage, die Studienvergütungen zu finan­zie­ren. Entsprechend sind es aktu­ell vor allem pri­va­te Schulträger, die als Praxispartner Studienplätze anbieten.

13. Denken Sie, dass Schulsozialarbeit ange­mes­sen gewürdigt wird?

In Bezug auf Frage 5 ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Schulen selbst Schulsozialarbeit ange­mes­sen würdigen. Insbesondere im öffent­li­chen und nicht-schu­li­schen Diskurs scheint jedoch kei­ne ange­mes­se­ne Würdigung zu erfol­gen. Dies zeigt sich unter ande­rem in der Befristung von Arbeitsverträgen (und damit einer Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen) und der Tatsache, dass ins­be­son­de­re poli­ti­sche Akteure immer wie­der über die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit debattieren.

14. Welche Empfehlungen haben Sie an poli­ti­sche Entscheidungsträger bezüglich Schulsozialarbeit?

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit soll­te lang­fris­tig und ver­läss­lich gestal­tet wer­den. Idealerweise soll­te die Zuständigkeit voll­stän­dig in die Länderfinanzierung überführt wer­den, ana­log zur Vergütung von Lehrkräften durch den Freistaat, um Planungssicherheit und insti­tu­tio­nel­le Stabilität zu gewährleisten.

Darüber hin­aus ist es not­wen­dig, die Ausbildung von Schulsozialarbeiter:innen sys­te­ma­tisch zu för­dern, ins­be­son­de­re durch die Sicherstellung der Studienvergütung, um den Praxispartnern die Ausbildung von qua­li­fi­zier­ten Nachwuchskräften zu ermöglichen.

Schließlich soll­te Schulsozialarbeit als fes­ter, selbst­ver­ständ­li­cher Bestandteil schu­li­scher Infrastruktur an allen Schulformen eta­bliert wer­den. Eine flä­chen­de­cken­de Präsenz würde nicht nur die Qualität der indi­vi­du­el­len Unterstützung erhö­hen, son­dern auch die Rolle von Vertrauenslehrkräften ergän­zen oder teil­wei­se erset­zen, wodurch zusätz­li­che Unterrichtsressourcen frei­ge­setzt wer­den könnten.


„Wir bedan­ken uns herz­lich bei den Lehrenden des Studiengangs Soziale Arbeit an der DHSN Breitenbrunn für die Beantwortung der Fragen. Ich stim­me zu: Schulsozialarbeit ist kein Luxus, son­dern heut­zu­ta­ge unent­behr­lich an Schulen – auch an Gymnasien“, so Thomas Lein, Vorsitzender der SPD-GRÜNE-Fraktion. „Denn Kinder und Jugendliche benö­ti­gen unab­hän­gig von der Schulform Unterstützung in Krisen, bei Konflikten und in ihrer per­sön­li­chen Entwicklung.

Schulsozialarbeit stärkt das Miteinander, ent­las­tet Lehrkräfte und för­dert Chancengleichheit. Damit ihre Wirkung nach­hal­tig gesi­chert wird, braucht es eine ver­läss­li­che Finanzierung, aus­rei­chend Stellen und die flä­chen­de­cken­de Verankerung in allen Schulformen.“

Zuständig für Entscheidungen zur Jugendhilfe und Schulsozialarbeit ist im Erzgebirgskreis der Jugendhilfeausschuss. Dieser hat 24 Mitglieder, dar­un­ter acht Kreistagsmitglieder, die aus den Fraktionen CDU/FDP, AfD und Freie Wähler kom­men. Die SPD-GRÜNE-Fraktion hat kei­nen Sitz in die­sem Ausschuss.

Offensichtlich reicht das Geld nicht, das der Landkreis für Schulsozialarbeit zur Verfügung hat bzw. stellt. Nach aktu­el­lem Stand könn­ten vier Gymnasien und eine Grundschule von einer Streichung der Schulsozialarbeitsstelle zum Jahresende betrof­fen sein. Grundlage für die Auswahl die­ser Schulen ist eine Art Ranking, eine „prio­ri­sier­te Schulstandortliste“ des Landratsamts mit Kriterien wie Anzahl Schülerinnen/Schüler und Schulpflichtverletzung.

Dr. Elke Stadler ist für die Fraktion Mitglied im Ausschuss für Familie, Bildung, Gesundheit und Soziales: „Bei aller Skepsis gegen­über den geplan­ten Einsparungen bei der Schulsozialarbeit hal­te ich es für beson­ders bedenk­lich, wenn es auch Grundschulen betref­fen soll. Gerade in der Grundschule wer­den schließ­lich wich­ti­ge Weichen für die wei­te­re Entwicklung unse­rer Kinder auf vie­len Gebieten gestellt.“

Fraktionsmitglied Hendrik Uhlmann kri­ti­siert, dass der Landkreis die Schulsozialarbeit an den fünf Schulen nicht wei­ter för­dern will: „Die Stellen sol­len jetzt ein­ge­spart wer­den, weil es an die­sen Schulen viel­leicht aktu­ell gut oder bes­ser als an ande­ren Schulen funk­tio­niert. Dabei ist der Erfolg ein Argument für den Erhalt, nicht für die Kürzung. Werden die Schulsozialarbeitsstellen gestri­chen, eska­liert es irgend­wann wie­der. Darüber hin­aus bedeu­tet die Entlassung von Fachpersonal einen Einschnitt und Verlust. Die Sozialarbeiter müs­sen sich zwi­schen­zeit­lich neue Jobs suchen, sie zurück­zu­ge­win­nen oder neue zu fin­den, ist lang­wie­rig und ressourcenintensiv.“

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Fraktion

Triff die Kreistagsfraktion am 20. Juli 2025 in Rübenau

Herzliche Einladung zu den Bienen

Am Sonntag, den 20. Juli 2025, laden wir herz­lich zu unse­rer Veranstaltung „Triff die Kreistagsfraktion bei den Bienen“ ein. Sie ist von 10 bis 13 Uhr in Marienberg OT Rübenau im Natzschungtal, Ortsausgang Richtung Olbernhau, Olbernhauer Straße Ecke Unterer Natzschungweg – direkt am Wildbienenlebensraum Bergwiese.

Hendrik Uhlmann und Kay Meister von der SPD-GRÜNE-Fraktion wer­den eini­ges über Honig- und Wildbienen, Bienenwanderung und Bienenhaltung sowie prak­ti­schen Naturschutz erzäh­len und beant­wor­ten ger­ne Fragen dazu. Hendrik Uhlmann ist Hobbyimker und Vorsitzender des Imkervereins Zschopau u. U. e. V. Kay Meister ist für die Fraktion Mitglied in der Verbandsversammlung des Zweckverbands Naturpark Erzgebirge/Vogtland sowie Kreisnaturschutzbeauftragter.

Auch ande­re Fraktionsmitglieder sind vor Ort und haben ein offe­nes Ohr für alle Fragen rund um den Kreistag und die Fraktionsarbeit.

Parkplätze sind begrenzt, alter­na­tiv kann man in Rübenau par­ken und die etwa 1,5 Kilometer zum Treffpunkt spazieren.

Schaut vor­bei, wir freu­en uns.

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Landkreis

Erzgebürger 2025: 103 Vorschläge, 10 Preisträger und eine Gala im November

Zum sieb­ten Mal wird in die­sem Jahr der Ehrenamtspreis des Erzgebirgskreises „Erzgebürger“ ver­lie­hen. Es gibt vier Kategorien: „Engagement für das Gemeinwohl“, „Engagement für eine lebens­wer­te Heimat“, „Engagement für Kultur, Sport und Tourismus“ sowie den Sonderpreis „Jung und enga­giert im ERZ“. Man kann dafür Personen, Vereine, Gruppierungen, Institutionen oder Projekte im Landkreis vor­schla­gen, das war bis zum 31. März 2025 möglich.

Am Montag, den 26. Mai 2025, traf sich die Erzgebürger-Jury, um die zehn Preisträgerinnen und Preisträger zu ermit­teln. Die Jurymitglieder kom­men aus den Kreistagsfraktionen, der Landkreisverwaltung und der Erzgebirgssparkasse. Von der SPD-GRÜNE-Fraktion ist Holger Haase dabei: „Aus 103 Vorschlägen mit teils ganz­sei­ti­gen Begründungen war aus­zu­wäh­len, wer die Preise erhal­ten soll. Das waren schwe­re Entscheidungen. Ich hat­te mir alles aus­ge­druckt, zwei Ordner voll, die ich immer wie­der gewälzt habe, Notizen gemacht, Vorentscheidungen getrof­fen – das Thema hat mich in den letz­ten Wochen also stark beschäftigt.“

Die vier Hauptpreise sind mit 2.000 Euro dotiert, jeweils zwei wei­te­re Preise mit 1.000 Euro und 500 Euro, außer beim Sonderpreis. An wen dies­mal die Preise gehen, bleibt aller­dings noch ein paar Monate geheim: Die Namen wer­den bei der Erzgebürger-Gala am 7. November 2025 im Kulturhaus Aue bekannt gegeben.

„Ich war erneut über­rascht von Umfang und Vielfältigkeit der ein­ge­reich­ten Vorschläge. Sie zei­gen ein brei­tes Spektrum ehren­amt­li­cher Arbeit in vie­len Bereichen des täg­li­chen Lebens. Oftmals blei­ben die Engagierten im Hintergrund. Dies soll der Ehrenamtspreis zu einem Teil ändern und sol­che Menschen und Vereine ins Licht brin­gen“, so Holger Haase.

„Bauchschmerzen bekommt man als Jurymitglied mit­un­ter, wenn man sieht, wie vie­le Ehrenamtliche unbe­rück­sich­tigt blei­ben, manch­mal feh­len nur weni­ge Punkte zur Auszeichnung. Eine klei­ne Entschädigung bie­tet allen die Teilnahme an der gro­ßen Erzgebürger-Gala. Jenen, die dann kei­nen Preis erhal­ten, möch­te ich Mut machen, einen zwei­ten Versuch bei der nächs­ten Ausschreibung zu starten.“

Weiterlesen:

Erzgebürger-Gala am 8. November 2024 im Kulturhaus Aue, Foto von Holger Haase

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Kreistag

Keine Unterschrift von der SPD-GRÜNE-Fraktion für eilig vorgelegte Resolution zur Finanzlage des Erzgebirgskreises

Die SPD-GRÜNE-Fraktion im Kreistag des Erzgebirgskreises hat die Resolution von CDU/FDP und BSW zur finan­zi­el­len Lage des Landkreises mit Forderungen an die säch­si­sche Landesregierung und den Landtag nicht unter­zeich­net. Gründe dafür sind die kurz­fris­ti­ge Vorlage des fer­ti­gen Dokuments sowie inhalt­li­che Aspekte, etwa die Ausführungen zu den Sozialleistungen.

Die struk­tu­rel­le Unterfinanzierung der säch­si­schen Landkreise stellt ein gra­vie­ren­des Problem dar, hier besteht drin­gen­der Handlungsbedarf. Mit einem pro­gnos­ti­zier­ten Defizit von bis zu 78 Millionen Euro jähr­lich ab 2026 und einem erwar­te­ten Kassenkreditvolumen von 388 Millionen Euro bis Ende 2029 steht der Erzgebirgskreis vor erheb­li­chen finan­zi­el­len Herausforderungen. Die SPD-GRÜNE-Fraktion sieht die Dringlichkeit der Situation, kri­ti­siert jedoch den Umgang der ande­ren Fraktionen mit die­ser Problematik.

„Die Resolution wur­de uns am Freitag vor der Kreistagssitzung über­mit­telt, jede Möglichkeit der Mitgestaltung wur­de von vorn­her­ein aus­ge­schlos­sen“, erklärt Fraktionsmitglied Hendrik Uhlmann. „Besonders pro­ble­ma­tisch ist, dass in der vier­ten Forderung der Resolution pau­schal alle Sozialleistungen infra­ge gestellt wer­den. Eine sol­che undif­fe­ren­zier­te Betrachtung sozi­al­po­li­ti­scher Maßnahmen kön­nen und wol­len wir nicht mit­tra­gen. Statt ein­sei­tig bei den Schwächsten zu kür­zen, soll­ten wir bei­spiels­wei­se umwelt­schäd­li­che Subventionen auf den Prüfstand stel­len, Bürokratieabbau beschleu­ni­gen und Sozialkriminalität wirk­sam bekämp­fen, um die soge­nann­ten ‚Soziallasten der Landkreise‘ gegen­zu­fi­nan­zie­ren“, so Uhlmann weiter.

Die Fraktion weist dar­auf hin, dass die Christdemokraten seit Gründung des Freistaates Sachsen durch­ge­hend den Finanzminister stel­len und somit maß­geb­li­che Verantwortung für die aktu­el­le Finanzsituation tra­gen. Bereits im Herbst 2024 hat­te die CDU/FDP-Fraktion mit Unterstützung ande­rer Fraktionen und Gruppen im Erzgebirgskreistag demons­tra­tiv Mehrausgaben für Sozialleistungen nicht ver­ab­schie­det, um ein Zeichen zu set­zen. „Bis heu­te gab es kei­ne Reaktion der Landesregierung auf die­sen Schritt. Statt nun dif­fe­ren­ziert vor­zu­ge­hen, wird erneut zu sym­bol­po­li­ti­schen Maßnahmen gegrif­fen, die die eigent­li­chen Probleme nicht lösen“, kri­ti­siert Hendrik Uhlmann.

Die SPD-GRÜNE-Fraktion for­dert statt­des­sen einen trans­pa­ren­ten Prozess zur Lösung der finan­zi­el­len Herausforderungen des Landkreises, der sozia­le Gerechtigkeit und öko­lo­gi­sche Nachhaltigkeit berück­sich­tigt und alle demo­kra­ti­schen Kräfte einbezieht.

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Kreistag

Tourismus am Fichtelberg neu denken: Chance auf Nachhaltigkeit

Bei der gest­ri­gen Kreistagssitzung stimm­ten die Kreisrätinnen und Kreisräte unter Tagesordnungspunkt 12 über den Verkauf des Fichtelberghauses mit Fichtelbergplateau ab. Das Statement von Hendrik Uhlmann, der für die SPD-GRÜNE-Fraktion im Gremium zur Bewertung der Verkaufsangebote fürs Fichtelberghaus ist:


Sehr geehr­ter Herr Landrat, sehr geehr­te Kreisräte und Kreisrätinnen, sehr geehr­te Familie Gläß und Gäste,

wir als SPD-GRÜNE-Fraktion wer­den dem Verkauf des Fichtelberghauses zustimmen.

Lassen Sie mich drei wesent­li­che Punkte nen­nen, warum.

1. Unser Landkreis steht vor der Herausforderung, dass das Hotel nach über zwan­zig Jahren drin­gend einer grund­haf­ten Sanierung bedarf. Eine Investition, die wir als Landkreis weder stem­men kön­nen noch soll­ten. Der Landkreis soll­te sich auf sei­ne Grundaufgaben kon­zen­trie­ren. Der Verkauf ist daher nicht nur sinn­voll, son­dern auch notwendig.

2. Mit der Familie Gläß gewin­nen wir Investoren, die finanz­kräf­tig und tief in der Region ver­wur­zelt sind. Ihr lang­jäh­ri­ges Engagement für den Wintersport und ihre Erfahrung in der Tourismusbranche sind viel­ver­spre­chend für die Zukunft des Fichtelbergs. Zudem zei­gen der Zukauf der FSB durch die Familie Gläß und die  angren­zen­den Projekte, dass die Tourismusregion Fichtelberg als Ganzes gedacht wer­den muss und nur mit ihren vie­len klei­nen Bausteinen gemein­sam funktioniert.

3. Drittens, und das ist unse­rer Fraktion beson­ders wich­tig: Das ist die Chance auf Nachhaltigkeit. Wir ste­hen vor der ein­ma­li­gen Gelegenheit, den Tourismus am Fichtelberg neu zu den­ken. Weg von kurz­fris­ti­gen Profiten, hin zu einem ganz­jäh­ri­gen, umwelt­ver­träg­li­chen Tourismus- und Sportkonzept, das sowohl im Winter als auch im Sommer attrak­tiv ist. Für alle Menschen.

Lassen Sie mich das noch ein­mal klar­stel­len: Unser Ja zum Verkauf des Fichtelberghauses ist kein Blankoscheck. Wir for­dern eine kon­se­quen­te Ausrichtung aller Projekte auf nach­hal­ti­gen und umwelt­ver­träg­li­chen, sanf­ten Tourismus. Die Einhaltung aller Umweltauflagen aus den schon geneh­mig­ten und zukünf­ti­gen Bauprojekten ist für uns nicht ver­han­del­bar. Kahlschläge und Brachialeingriffe in die Natur müs­sen der Vergangenheit angehören.

Wir sehen den Fichtelberg der Zukunft als einen Ort, an dem Tourismus und Naturschutz Hand in Hand gehen. Einen Ort, der Einheimische und Gäste glei­cher­ma­ßen begeis­tert – weil Tourismus im Einklang mit der Natur attrak­tiv ist.

An die Familie Gläß rich­ten wir den Appell: Nutzen Sie die­se Chance, um zu zei­gen, dass wirt­schaft­li­cher Erfolg und Umweltschutz kei­ne Gegensätze sein müs­sen. Machen Sie den Fichtelberg zu einem Vorzeigemodell für nach­hal­ti­gen, sanf­ten Bergtourismus in Zeiten des Klimawandels.

In die­sem Sinne wer­den wir als SPD-GRÜNE-Fraktion die Entwicklungen auf dem Fichtelberg wei­ter­hin auf­merk­sam und kon­struk­tiv beglei­ten. Wir wer­den aber auch mit Nachdruck auf Missstände im Umwelt- und Naturschutz hinweisen.

Denn eines ist klar: Der Erfolg die­ses Projekts ist nicht nur der Erfolg der Familie Gläß, son­dern der Erfolg unse­rer gesam­ten Region.

Vielen Dank.


-> Weitere Infos: „SPD-GRÜNE-Fraktion begrüßt Verkauf des Fichtelberghauses“

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Kreistag

SPD-GRÜNE-Fraktion begrüßt Verkauf des Fichtelberghauses

Am gest­ri­gen Mittwoch, den 18. Dezember 2024, hat der Kreistag des Erzgebirgskreises dem Verkauf des Fichtelberghauses und des Fichtelbergplateaus an die Fichtelberghaus Invest GmbH aus Oberwiesenthal zugestimmt.

Der Landkreis ist seit 2008 (als Rechtsnachfolger des Landkreises Annaberg) Eigentümer des Hotels Fichtelberghaus und des umge­ben­den Grundstücks auf dem Gipfel des Fichtelbergs. In das Hotel muss nach über zwan­zig Jahren ohne grund­haf­te Sanierung in gro­ßem Umfang inves­tiert wer­den. Der Landkreis kann und will dies nicht leis­ten und ver­kauft des­halb Hotel und Grundstück. Hinter der Fichtelberghaus Invest GmbH ste­hen Rainer und Constantin Gläß. Unternehmer Rainer Gläß aus dem Vogtland ist Mitgründer und ehe­ma­li­ger Vorstandsvorsitzender von GK Software. Sein Sohn Constantin Gläß ist seit 2022 Geschäftsführer der Liftgesellschaft Oberwiesenthal LGO und Pächter des Fichtelberghauses. Die LGO kauft auch die Fichtelbergschwebebahn FSB. Familie Gläß hat somit bereits einen Stand in der Region, sie enga­giert sich seit Langem für den alpi­nen Wintersport und unter­stützt den Skiverband Sachsen.

Aus Sicht unse­rer Fraktion gibt es zum Verkauf des Fichtelberghauses an Familie Gläß kei­ne Alternative. Sie sind bereit, viel Geld zu inves­tie­ren, damit der Fichtelberg auch in Zukunft Einheimische und Touristen anzieht. Andere Skigebiete in Europa stel­len ihren Betrieb auf­grund des Klimawandels ein – kein Schnee, kein Skitourismus. Familie Gläß ist den­noch bereit, sich lang­fris­tig für den Tourismus und die Wirtschaft in Oberwiesenthal ein­zu­set­zen. Dies begrüßt auch Kreisrat Hendrik Uhlmann, der für die SPD-GRÜNE-Fraktion im Gremium zur Bewertung der Verkaufsangebote fürs Fichtelberghaus ist.

Die Fraktion for­dert jedoch eine kla­re Ausrichtung auf einen nach­hal­ti­gen und umwelt­ver­träg­li­chen Tourismus, sowohl im Winter als auch im Sommer. Ein respekt­vol­ler Umgang mit den natür­li­chen Ressourcen soll­te selbst­ver­ständ­lich sein. Sämtliche Auflagen aus den Umweltgutachten müs­sen kon­se­quent ein­ge­hal­ten und umge­setzt wer­den, Bauprojekte den Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes ent­spre­chen. Die Zeit von Kahlschlägen und Brachialeingriffen ist vor­bei – Tourismus im Einklang mit der Natur ist bes­ser für die Einheimischen und attrak­ti­ver für Gäste aus nah und fern. In die­sem Sinne wer­den wir die Entwicklungen auf dem Fichtelberg wei­ter­hin auf­merk­sam ver­fol­gen und wün­schen der Familie Gläß bei ihrem Fichtelberg-Projekt gutes Gelingen.

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Landkreis

Das Land braucht Theater

Fürs Winterstein-Theater in Annaberg-Buchholz wur­de Mitte November eine Petition gestar­tet. Sie rich­tet sich an den säch­si­schen Finanzminister. Ziel ist die finan­zi­el­le Sicherheit und damit der Erhalt des Theaters. Hintergrund ist, dass aktu­ell die Haushalte für die nächs­ten zwei Jahre von Städten, Gemeinden, Landkreisen und Freistaat auf­ge­stellt wer­den. Bei Kultur dür­fe nicht wei­ter gespart wer­den, denn sie sei bereits unter­fi­nan­ziert und müs­se jähr­lich um Zuschüsse kämpfen.

Die SPD-GRÜNE-Fraktion bekennt sich zu Kultur und Theater im Erzgebirgskreis: Das Land braucht Theater!

Der Mensch braucht Kultur. Das Winterstein-Theater ist das ein­zi­ge Berufstheater im Erzgebirgskreis mit sei­nen 327.739 Einwohnerinnen und Einwohnern. Es bie­tet Unterhaltung für die gan­ze Familie: von Märchen für die Kleinsten bis zu Operetten für die Älteren. Es geht auch in Schulen, bie­tet Theater im Klassenzimmer, Schultheatertage und Schulkonzerte sowie das Theater-Jugendabo und das Konzert-Jugendabo, eine Karte für fünf Euro.

Theater bie­tet Unterhaltung. Und mehr als das: Dort trifft man ande­re, kommt auch mal ins Nachdenken, wird inspi­riert. Das Winterstein-Theater ist ein Stück kul­tu­rel­le Identität und steht für die Vielfalt des Erzgebirges. Es macht unse­re Region attrak­ti­ver für Menschen, die hier leben oder die über­le­gen, her­zu­zie­hen, von Ärztin über Pflegefachkraft bis Bauleiter. In der Freizeit wan­dern, Rad und Ski fah­ren, aber auch Konzerte und Theatervorstellungen besu­chen? Klar, das geht.

Und das soll so blei­ben. Kultur und Theater sind eine Investition in die Zukunft der Region. Die Menschen brau­chen Kultur. Das Land braucht Theater!

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Kreistag

2. Sondersitzung des Kreistages wegen Blockadehaltung

Am Dienstag, den 10. Dezember 2024, ist schon wie­der Kreistagssitzung.

Eine Sondersitzung, weil die Mehrheit der Kreisrätinnen und Kreisräte zuerst am 23. Oktober und dann noch­mals am 13. November Mehrausgaben für Sozialleistungen abge­lehnt hat – um ein „poli­ti­sches Zeichen“ zu set­zen, neben­bei bemerkt.

Die Landesdirektion Sachsen hat sich ein­ge­schal­tet, denn die Ablehnung ist rechts­wid­rig. Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Bescheids müs­sen die drei Beschlussvorlagen im Kreistag abge­stimmt wer­den, des­halb war die regu­lä­re Sitzung am 18. Dezember zu spät.

Zwei Sondersitzungen des Kreistags, das ist ein teu­res poli­ti­sches Zeichen. Und was soll es gebracht haben?

Die SPD-GRÜNE-Fraktion lehnt auch etwas ab, und zwar die­se sinn­lo­se Blockadehaltung.

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Kreistag

Anfrage zur Kommunikation im Erzgebirgsklinikum

Die SPD-GRÜNE-Fraktion im Erzgebirgskreistag hat am heu­ti­gen Donnerstag, den 5. Dezember 2024, eine Anfrage an den Landrat und an Marcel Koch, Geschäftsführer des Erzgebirgsklinikums, gesendet.

Offensichtlich gibt es zwi­schen Geschäftsführung und Mitarbeitenden des Klinikums ein Kommunikationsproblem, das kon­struk­tiv gelöst wer­den sollte.

Die Fraktion hofft auf eine bal­di­ge Beantwortung der Fragen.


Anfrage inter­ne Kommunikation Erzgebirgsklinikum

Sehr geehr­ter Herr Landrat, sehr geehr­ter Herr Koch,

aus Gesprächen mit Mitarbeitenden des Erzgebirgsklinikums und aus Artikeln in der Freien Presse über Fusion, Insolvenz, Schutzschirmverfahren, Stellenabbau lässt sich fol­gern, dass es inner­halb des Klinikums, zwi­schen Geschäftsführung und Mitarbeitenden, seit Längerem und wei­ter anhal­tend ein
Kommunikationsproblem gibt.

Wenn Entscheidungen „von oben“ nicht nach­voll­zieh­bar sind, man für diver­se Fragen kei­ne ver­trau­ens­vol­le Ansprechperson inner­halb des Klinikums fin­det und der Gesamtbetriebsrat kri­ti­siert, dass er über Personalmaßnahmen nicht aus­rei­chend infor­miert wer­de, läuft offen­sicht­lich etwas falsch.

In der der­zei­ti­gen Lage des Klinikums ist eine funk­tio­nie­ren­de Kommunikation nach innen noch wich­ti­ger als sonst schon. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen jeder­zeit wis­sen, wie der
Stand der Dinge ist und wie es mit dem Klinikum und mit ihnen wei­ter­geht. Sie müssen trans­pa­rent, umfas­send und fort­lau­fend infor­miert werden.

In die­sem Zusammenhang bit­ten wir um Beantwortung der fol­gen­den Fragen:

  1. Welche Kanäle nutzt die Geschäftsführung, um die Mitarbeitenden aller vier Häuser des Erzgebirgsklinikums
    zu infor­mie­ren? Wie oft und in wel­chem Umfang geschieht das?
  2. Welche Möglichkeiten gibt es für Mitarbeitende des Klinikums, der Geschäftsführung Fragen oder Bedenken mit­zu­tei­len, sei es mündlich, schrift­lich oder anonym?
  3. Werden Fragen der Mitarbeitenden zu Fusion, Insolvenz, Verlauf usw. regis­triert und zeit­nah beant­wor­tet? Wie wird sicher­ge­stellt, dass kei­ne Frage unbe­ant­wor­tet bleibt?
  4. Welche Kommunikationsmittel nutzt die Geschäftsführung, um die Mitarbeitenden der vier Häuser für das gemein­sa­me Ziel zu motivieren?
  5. Wie will die Geschäftsführung die inter­ne Kommunikation kon­kret verbessern?

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Hilfe suchen bei häuslicher Gewalt im Erzgebirgskreis

Am Montag vor einer Woche, dem 25. November 2024, war der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Seit 1981 orga­ni­sie­ren Menschenrechtsorganisationen an die­sem Tag Veranstaltungen zu Themen wie häus­li­che Gewalt, sexu­el­ler Missbrauch, Femizid.

Am 19. November 2024 hat das Bundeskriminalamt das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerich­te­te Straftaten 2023“ ver­öf­fent­licht. Fazit: „Gewalt gegen Frauen nimmt in Deutschland wei­ter zu.“ So waren 180.715 Frauen von häus­li­cher Gewalt betrof­fen, 5,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Bei Sexualstraftaten waren 52.330 weib­li­che Opfer erfasst, 6,2 Prozent mehr als 2022. Von digi­ta­ler Gewalt waren 17.193 Frauen betrof­fen, 25 Prozent mehr als 2022. (Quelle: www.bka.de)

Bundesinnenministerin Nancy Faeser bringt es auf den Punkt: „Fast jeden Tag sehen wir einen Femizid in Deutschland. Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häus­li­che Gewalt. Jeden Tag wer­den mehr als 140 Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer einer Sexualstraftat.“ (Quelle: www.bmi.bund.de)

BKA-Vizepräsident Michael Kretschmer: „Die Zahlen und Fakten zei­gen, dass Hass und Gewalt gegen Frauen ein zuneh­men­des gesell­schaft­li­ches Problem sind. In allen Bereichen der geschlechts­spe­zi­fisch gegen Frauen began­ge­nen Straftaten sehen wir einen Anstieg. Zudem müs­sen wir davon aus­ge­hen, dass es wei­ter­hin ein gro­ßes Dunkelfeld in die­sem Phänomenbereich gibt und die tat­säch­li­chen Zahlen, ins­be­son­de­re in den Bereichen Häusliche und Digitale Gewalt, noch wesent­lich höher sind.“ (Quelle: www.bmi.bund.de)

„Auch im Erzgebirgskreis ist die­se Tendenz stei­gend“, so Dr. Elke Stadler von der SPD-GRÜNE-Fraktion. „Deshalb unter­stüt­zen wir die Forderung des Landesfrauenrates zur Einrichtung eines Frauenschutzhauses im Erzgebirgskreis. Im Landkreis gibt es nach wie vor nur zwei Frauenschutzwohnungen, die kei­ne wirk­li­che Alternative dar­stel­len und bloß unzu­rei­chen­den Schutz für die Betroffenen und deren Kinder bieten.“

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