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Erste Klausur der SPD-GRÜNE-Fraktion in Amtsberg

Zu ihrer ers­ten Klausur hat sich die SPD-GRÜNE-Fraktion am 14. und 15. März 2025 in Amtsberg getrof­fen. Im Sitzungsteil ging es um Themen aus den Ausschüssen und um alles, was die Fraktion aktu­ell umtreibt. Am Freitagabend konn­ten Mitglieder der bei­den Kreisverbände vor­bei­schau­en und mit der Fraktion ins Gespräch kom­men. Der kul­tu­rel­le Teil führ­te am Freitag zur Schauanlage Mini-Weißbach und am Samstag zum Purple-Path-Kunstwerk auf der Dittersdorfer Höhe.

Mini-Weißbach besteht aus Modellen von Weißbacher Häusern im Maßstab 1:10. Das ers­te Gebäude war die Weißbacher Kirche, ein Geschenk der Kirchlichen Erwerbsloseninitiative Zschopau zum Festumzug 2002 anläss­lich 550 Jahre Weißbach. Das Modell soll­te öffent­lich gezeigt wer­den, und so grün­de­te sich 2004 im Heimatverein Weißbach die Arbeitsgruppe „Mini-Weißbach“, die neue Häuser baut und die Schauanlage im klei­nen Park an der Grießbacher Straße in Schuss hält. Dort fin­den sich mitt­ler­wei­le 25 Modelle. An jedem Haus sind span­nen­de Details zu ent­de­cken, bei den meis­ten kann man einen Knopf drü­cken und damit Figuren in Bewegung brin­gen. Besonders sehens­wert ist Mini-Weißbach im Advent, wenn alles weih­nacht­lich geschmückt ist und unzäh­li­ge Lichter strah­len. 2024 hat der Heimatverein Weißbach unter ande­rem für die­ses Projekt den Ehrenamtspreis des Erzgebirgskreises, „Erzgebürger“, erhalten.

Fraktionsmitglied Holger Haase, der in Weißbach lebt und Mitglied im Heimatverein Weißbach ist, wuss­te zu jedem Haus etwas Interessantes zu erzäh­len. „Die Schauanlage ist mitt­ler­wei­le über­re­gio­nal bekannt und zieht Jahr für Jahr mehr Besucher an. Durch die gemein­sa­me Arbeit an Mini-Weißbach wird aber auch der Zusammenhalt im Ort geför­dert. Neben den älte­ren ‚Hasen‘, die sich um den Bau der Häuser küm­mern, konn­ten vie­le jun­ge Leute gewon­nen wer­den, die sich um Pflege und Erhalt bemü­hen. Auf der Anlage wer­den zudem ver­schie­de­ne Feste der Gemeinde gefei­ert, etwa das Weinfest, Maibaumsetzen und Lichterhaus-Stunden.“

Von der Dittersdorfer Höhe hat man je nach Wetterlage eine fan­tas­ti­sche Aussicht auf Chemnitz und den Erzgebirgskamm. Seit letz­tem Jahr steht dort ein Purple-Path-Kunstwerk, „Zwei in ein ander Gewobene“ von Olaf Holzapfel. Die etwa 14 Meter hohe Skulptur aus Holz hat­te an die­sem Ort einen his­to­ri­schen Vorgänger, einen Triangulationsturm. Dieser wur­de im Rahmen der „Königlich-Sächsischen Triangulirung“ errich­tet, einer Landesvermessung und Kartierung des Königreiches Sachsen, die von 1862 bis 1890 statt­fand. Bis in die 1970er-Jahre stand der alte Turm dort. Holger Haase: „Der neue Turm, also das Purple-Path-Kunstwerk, hat sich zu einem wah­ren Ausflugsziel ent­wi­ckelt. Wöchentlich schau­en meh­re­re Hundert Besucherinnen und Besucher vorbei.“

Fazit von Thomas Lein, dem Vorsitzenden der SPD-GRÜNE-Fraktion: „Wir konn­ten unse­re Klausur nut­zen, um zen­tra­le poli­ti­sche Weichen für die kom­men­de Zeit zu stel­len. Wir haben inten­siv über unse­re Schwerpunkte dis­ku­tiert, gemein­sa­me Strategien ent­wi­ckelt und den Zusammenhalt inner­halb der Fraktion gestärkt. Es war ein wich­ti­ger Termin, damit wir wei­ter geschlos­sen und ent­schlos­sen unse­re Ziele umsetzen.“

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Weltspatzentag: Was man für Spatzen im Erzgebirgskreis machen kann

Am 20. März ist Weltspatzentag. Damit soll der Blick auf die­sen Vogel gelenkt wer­den und dar­auf, dass welt­weit sei­ne Bestände erheb­lich zurück­ge­hen. In Deutschland steht der Haussperling auf der Vorwarnliste bedroh­ter Vogelarten.

Der Spatz ist wahr­schein­lich der bekann­tes­te Vogel im Erzgebirge. Gern ist er in Schwärmen unter­wegs, das Tschilpen vie­ler Spatzen aus Hecken und Büschen ist nicht zu über­hö­ren. Sie sind sehr stand­ort­treu und gesel­lig, man könn­te sagen, ech­te Erzgebirger. Was wäre unse­re erz­ge­bir­gi­sche Landschaft ohne den Spatz?

„In vie­len Gemeinden im Erzgebirge beob­ach­ten Ornithologen einen deut­li­chen Rückgang der Bestandszahlen des Sperlings“, so Kay Meister von der SPD-GRÜNE-Fraktion. „Dies kommt einer Trendwende gleich, denn bis Mitte des letz­ten Jahrhunderts war der Spatz noch über­all häufig.“

„Der Spatz lebt dort, wo Menschen woh­nen. Er benö­tigt für sein fast kugel­för­mig Nest Nischen und Höhlen, am liebs­ten in der Nähe von ande­ren Spatzen. Dafür sind die für erz­ge­bir­gi­sche Häuser typi­schen Dachkästen und Feldsteinmauern mit Ritzen her­vor­ra­gend geeig­net. Doch die­se Brutquartiere wer­den zuneh­mend rar. Wenn Häuser saniert, reno­viert oder neu gebaut wer­den, gibt es meist kei­nen Platz mehr für die Spatzen.“

„Spatzen ernäh­ren sich vor allem von Samen, etwa von Weizen, Hafer, Gerste, Wildgräsern und Wildkräutern. Sie brau­chen Insekten, um ihre Jungen auf­zie­hen. Wenn in Landwirtschaft und Garten Gift ein­ge­setzt wird, ster­ben Insekten und die Spatzen fin­den nicht genug Nahrung. Das Gleiche gilt für Schottergärten und Gärten mit exo­ti­schen Pflanzen, die kei­ne Insekten anziehen.“

„Wir kön­nen alle etwas für die Spatzen tun, das ist eigent­lich ziem­lich ein­fach. Damit unse­re Kinder auch in Zukunft in den erz­ge­bir­gi­schen Gemeinden tschil­pen­de Spatzenschwärme erle­ben können.“

Was Spatzen hilft:

• Mehrere Nistkästen am Haus (Spatzen sind gesel­li­ge Gebäudebrüter)
• Bei Neubau z. B. Niststeine ins Mauerwerk integrieren
• Heimische, insek­ten­freund­li­che Pflanzen im Garten
• Im Garten auch mal (ein Stück) Wiese wach­sen lassen
• Heimische Sträucher und Hecken als Rückzugsort
• Sandbad und Wasserstelle
• Begrünte Fassaden


Zum Weiterlesen:

Auswertung der Wintervogelzählung des NABU vom 10. bis 12. Januar 2025: „Endergebnis der ‚Stunde der Wintervögel‘. Weniger Spatzen, Meisen und Amseln“ (unten ist eine inter­ak­ti­ve Karte mit den Werten zu allen Arten und Orten) -> https://www.nabu.de/news/2025/01/35775.html

Zur Person:

Kay Meister ist für die SPD-GRÜNE-Fraktion Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands Naturpark Erzgebirge/Vogtland. Er ist frei­be­ruf­li­cher Diplom-Biologe und Umweltbildner sowie Kreisnaturschutzbeauftragter.

Spatz im Winter, Foto von Kay Meister

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Neue sächsische Brutvogelkartierung abgeschlossen: Blick auf den Erzgebirgskreis

Am 8. März 2025 hat Fraktionsmitglied Kay Meister in Siebenlehn am jähr­li­chen Kartierertreffen zur säch­si­schen Brutvogelkartierung teil­ge­nom­men. Die lan­des­wei­te Brutvogelkartierung ist ein Gemeinschaftsprojekt der orni­tho­lo­gi­schen Fachverbände Sachsens. Dabei ermit­teln Ornithologen, also Vogelkundler, den Brutstatus aller zur Brutzeit anwe­sen­den Vogelarten.

Bisher gab es in Sachsen vier Brutvogelkartierungen, die letz­te lief von 2022 bis 2024. In die­sen drei Kartierjahren wur­den 200 Brutvogelarten doku­men­tiert. Die Daten wer­den nun aus­ge­wer­tet. Vor allem inter­es­siert die Verbreitung und Häufigkeit von Brutvögeln, es wer­den aber auch Entwicklungen und Trends abge­lei­tet. Dafür ver­gleicht man die Ergebnisse der neu­es­ten Kartierung mit denen der drei vori­gen Durchgänge. Diese fan­den 1978 bis 1982, 1993 bis 1996 und 2004 bis 2007 statt.

Um die Brutvögel zu erfas­sen, ist Sachsen in Quadranten unter­teilt, für jeden gibt es einen ver­ant­wort­li­chen Bearbeiter. „Leider gelang es im Erzgebirgskreis nicht, für alle Quadranten Kartierer zu fin­den“, so Kay Meister. „Da macht sich der Mangel an Ehrenamtlichen, die sich im Naturschutz enga­gie­ren, gera­de an Artspezialisten, lei­der deut­lich bemerk­bar. Deshalb blei­ben Wissenslücken über das Vorkommen erz­ge­bir­gi­scher Vogelarten.“

„Dieser Umstand ist sehr bedau­er­lich, da der Erzgebirgskreis beson­de­re Verantwortung für bestimm­te Brutvogelarten trägt, etwa weil sie in unse­rem Kreis in hoher Populationsdichte vor­kom­men oder hier ihre letz­ten Rückzugsgebiete für Sachsen fin­den“, erklärt Kay Meister. „Spezielles Augenmerk soll­te im Naturschutz des Erzgebirgskreises bei­spiels­wei­se auf die nach der Roten Liste Sachsen vom Aussterben bedroh­ten Vogelarten Bekassine, Birkhuhn, Ringdrossel und Kiebitz gelegt wer­den. Aber auch für die noch in klei­nen Beständen vor­kom­men­den Wiesenbrüterarten Braunkehlchen, Wachtelkönig und Wiesenpieper trägt der Landkreis gro­ße Verantwortung. Dies wur­de auch in der Naturschutzkonzeption für den Erzgebirgskreis vom Oktober 2022 klar formuliert.“

Die Ergebnisse der aktu­el­len säch­si­schen Brutvogelkartierung wer­den der Öffentlichkeit vor­aus­sicht­lich im kom­men­den Jahr in Form eines neu­en Brutvogelatlanten vorgestellt.


Zur Person:

Kay Meister ist für die SPD-GRÜNE-Fraktion Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands Naturpark Erzgebirge/Vogtland. Er ist frei­be­ruf­li­cher Diplom-Biologe und Umweltbildner sowie Kreisnaturschutzbeauftragter. Er hat als Kartierer bei der sach­sen­wei­ten Brutvogelkartierung von 2022 bis 2024 mitgewirkt.

Amseln, hier ein Weibchen, zäh­len zu den häu­figs­ten Singvögeln im Erzgebirge.

Bergwiesen sind die letz­ten Rückzugsräume der Wiesenbrüter, zum Beispiel des Braunkehlchens. (Beide Fotos: Kay Meister)

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Für Gleichstellung!

Der Internationale Frauentag am heu­ti­gen 8. März ist ein guter Anlass, um einen Blick zurück zu wer­fen und an Frauen zu erin­nern, die sich für Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen ein­ge­setzt haben. – Ein paar Highlights, abso­lut kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Um 1900 kämpf­ten etwa Louise Otto-Peters, Hedwig Dohm und Clara Zetkin für Gleichberechtigung und das Frauenwahlrecht.

1891 nahm die SPD die Einführung des Frauenwahlrechts in ihr Parteiprogramm auf.

1902 grün­de­ten Anita Augspurg und Lida Gustava Heymann in Hamburg den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht.

Beim ers­ten Internationalen Frauentag am 19. März 1911 war die Forderung nach dem Frauenwahlrecht zen­tra­les Thema.

Am 12. November 1918 rief der Rat der Volksbeauftragten das Wahlrecht für alle Männer und Frauen ab 20 Jahren aus, das war die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland.

Frauen konn­ten zum ers­ten Mal am 19. Januar 1919 bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung wäh­len und sich wäh­len las­sen. 37 Frauen wur­den in die Nationalversammlung gewählt (von ins­ge­samt 423 Abgeordneten), dar­un­ter Marie Juchacz (SPD), die als ers­te Frau im Parlament das Wort ergriff.

Am 9. März 1947 wur­de in der Sowjetischen Besatzungszone der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) gegrün­det, wich­ti­ge Protagonistinnen waren Elli Schmidt, Emmy Damerius-Koenen, Maria Rentmeister, Käthe Kern, Helene Beer, Wilhelmine Schirmer-Pröscher und Paula Hertwig. Die DFD-Gründerinnen waren die „Mütter“ der Gleichberechtigung in der DDR. Auf die DFD-Frauen geht Artikel 7 der Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 zurück: „Mann und Frau sind gleich­be­rech­tigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau ent­ge­gen­ste­hen, sind aufgehoben.“

Im Parlamentarischen Rat der drei Westzonen waren vier Frauen, zusam­men mit 61 Männern erar­bei­te­ten sie ab 1948 das deut­sche Grundgesetz. Die vier „Mütter des Grundgesetzes“ sind Elisabeth Selbert, Friederike Nadig (bei­de SPD), Helene Wessel und Helene Weber (bei­de Zentrumspartei). In ers­ter Linie Elisabeth Selbert setz­te Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes durch, inspi­riert von DFD-Frauen: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Der 21. Deutsche Bundestag hat 630 Abgeordnete, 204 davon sind Frauen. Im Kreistag des Erzgebirgskreises sind 98 Personen (plus Landrat), davon 11 Frauen.

Im Landkreis ist seit 2017 Tina Lämmel die Gleichstellungsbeauftragte. Sie ist die Ansprechpartnerin, wenn es um Belange rund um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern geht. Kontakt und Infos: www.erzgebirgskreis.de.

Quellen:

  • „Der Frauentag und der lan­ge Kampf um Gleichberechtigung“: https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Der-Frauentag-und-der-lange-Kampf-um-Gleichberechtigung,frauentag340.html
  • „Die Mütter der Gleichberechtigung in der DDR“: https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/542468/die-muetter-der-gleichberechtigung-in-der-ddr/
  • „Frauenwahlrecht in Deutschland: 1918 war die Geburtsstunde“: https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Frauenwahlrecht-in-Deutschland-1918-war-die-Geburtsstunde,frauenwahlrecht110.html

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100. Geburtstag von Hans Brockhage

Letzte Woche wäre der Bildhauer und Formgestalter Hans Brockhage 100 Jahre alt gewor­den. Er wur­de 1925 in Schwarzenberg gebo­ren und starb dort 2009.

Arbeiten von ihm sind in ganz Deutschland zu fin­den, eini­ge in Einrichtungen des Erzgebirgskreises, so ein Relief im Fichtelberghaus, eine Skulptur vor dem Bertolt-Brecht-Gymnasium Schwarzenberg und ein Relief im Beruflichen Schulzentrum in Schwarzenberg.

Werke von Brockhage befin­den sich in Sammlungen von Museen wie Bauhaus-Museum Dessau, Grassimuseum Leipzig, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Centre Pompidou Paris, Victoria und Albert Museum London und Museum of Modern Art New York.

Bekannt sind sei­ne Arbeiten in Holz, gro­ße Skulpturen und Reliefs, aber auch Gebrauchsgegenstände von Stühlen über Gießkannen bis Weihnachtsfiguren, nicht zuletzt sein berühm­ter „Schaukelwagen“.

2020 gab es eine Hans-Brockhage-Sonderausstellung im Schlossmuseum Schwarzenberg, 2016 eine Werkausstellung in der Neuen Sächsischen Galerie Chemnitz und 2015 im Deutschen Bundestag, im Mauer-Mahnmal.

In die­sem Jahr sind anläss­lich des 100. Geburtstags eini­ge Ausstellungen geplant, unter ande­rem in Schwarzenberg, Berlin und Chemnitz.

Am 17. Juni 2016 wur­de das neu gestal­te­te Außengelände des Bertolt-Brecht-Gymnasiums Schwarzenberg ein­ge­weiht und die Skulptur „Der Stellvertreter“ von Hans Brockhage enthüllt.

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Fraktionsklausur: Einladung zum Austausch

Seit September 2024 bil­den vier SPD-Kreisrätinnen und ‑Kreisräte und zwei Grünen-Kreisräte eine gemein­sa­me Fraktion im Kreistag des Erzgebirgskreises.

Ein hal­bes Jahr spä­ter, am 14. und 15. März 2025, fin­det nun die ers­te Fraktionsklausur statt.

Am Freitag, den 14. März, lädt die Fraktion Interessierte herz­lich zum Austausch ein. Wer mit den Fraktionsmitgliedern ins Gespräch kom­men möch­te, wen­det sich für nähe­re Infos an kontakt@rot-gruen-erz.de.

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Erzgebirgskreis verzichtet auf Vorkaufsrecht für Naturschutzflächen

Das Landratsamt hat am 5. Februar 2025 in einer Pressemitteilung bekannt gege­ben, dass der Erzgebirgskreis zunächst im Zeitraum zwi­schen 1. Januar und 31. Dezember 2025 auf das Vorkaufsrecht für Naturschutzflächen ver­zich­tet. Die öffent­li­che Bekanntmachung der „Allgemeinverfügung über den Verzicht auf das Vorkaufsrecht nach Naturschutzrecht“ erfolg­te am sel­ben Tag.

Nach § 66 Bundesnaturschutzgesetz steht den Ländern ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu, die sich in Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, Naturschutzgebieten usw. befin­den, sofern dies aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein­schließ­lich der Erholungsvorsorge erfor­der­lich ist. Mit § 38 Sächsisches Naturschutzgesetz, der im Juli 2024 ergänzt wur­de, haben Gemeinden und Landkreise nun gleich­falls die­ses Vorkaufsrecht.

Wie begrün­det der Landkreis den Verzicht auf das Vorkaufsrecht? Hauptargument ist, Notare müss­ten sonst zu allen Kaufverträgen über Grundstücke im Erzgebirgskreis beim Landratsamt eine Vorkaufsanfrage nach § 66 Bundesnaturschutzgesetz stel­len, was für Notare und das Landratsamt „zu einem erheb­li­chen Aufwand füh­ren“ wür­de, der „in kei­nem Verhältnis zu dem tat­säch­lich aus­ge­üb­ten Vorkaufsrecht“ stün­de. Der Grundstücksverkehr im Landkreis Erzgebirgskreis wür­de „unnö­tig erschwert“.

Wie hand­ha­ben die ande­ren Landkreise und kreis­frei­en Städte in Sachsen das Vorkaufsrecht auf Naturschutzflächen? Unsere Recherche hat erge­ben, dass die Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau sowie die kreis­frei­en Städte Chemnitz und Dresden eben­falls auf das Vorkaufsrecht ver­zich­ten, größ­ten­teils bis auf Widerruf, also unbe­fris­tet – mit der glei­chen Begründung wie der Erzgebirgskreis, auch die Haushaltslage und ande­res wird erwähnt. Zur Stadt Leipzig und zum Landkreis Nordsachsen haben wir in den Amtlichen Bekanntmachungen kei­nen Eintrag gefun­den, dass sie auf das Vorkaufsrecht ver­zich­ten. Wir haben dort ange­fragt und war­ten noch auf die Antwort.

Demnach ver­zich­ten min­des­tens elf der drei­zehn säch­si­schen Landkreise und kreis­frei­en Städte auf das Vorkaufsrecht, der Erzgebirgskreis steht mit sei­ner Entscheidung also nicht allein da.

Dazu Kay Meister von der SPD-GRÜNE-Fraktion: „Das im Sächsischen Naturschutzgesetz neu ein­ge­räum­te Vorkaufsrecht von Naturschutzflächen ist aus mei­ner Sicht sinn­voll. Wirkungsvoller Naturschutz funk­tio­niert nur über Flächenverfügbarkeit, am bes­ten im Eigentum. Ich ver­ste­he, dass der büro­kra­ti­sche Aufwand im Landratsamt, kon­kret in der unte­ren Naturschutzbehörde, erheb­lich ist, gera­de ange­sichts der Personalsituation. In mei­nen Augen ist die Lösung aber nicht, auf ver­nünf­ti­ge Verwaltungsaktivitäten zu ver­zich­ten, son­dern die Personalsituation der unte­ren Naturschutzbehörde zu ver­bes­sern. Ich hät­te mir mehr noch das Vorkaufsrecht für Naturschutzverbände gewünscht, da aus mei­ner Erfahrung das gesell­schaft­li­che Interesse für die dau­er­haf­te Sicherung wert­vol­ler Naturschutzflächen sehr hoch ist. Das zei­gen bei­spiels­wei­se Crowdfundingprojekte* zum Erwerb von Naturschutzflächen auch in unse­rer erz­ge­bir­gi­schen Region.“

  • Pressemitteilung vom 5. Februar 2025, „Erzgebirgskreis ver­zich­tet auf das Vorkaufsrecht nach Naturschutzrecht“: www.erzgebirgskreis.de
  • Amtliche Bekanntmachung vom 5. Februar 2025, „Allgemeinverfügung
    über den Verzicht auf das Vorkaufsrecht nach Naturschutzrecht“: www.erzgebirgskreis.de

* Crowdfunding, eng­lisch „Crowd“ = Menschenmenge, „Funding“ = Finanzierung -> zahl­rei­che Personen geben klei­ne­re und grö­ße­re Beträge zur Finanzierung eines Projekts, meist online


Nachtrag vom 3. März 2025:

Der Landkreis Nordsachsen hat in sei­nem Amtsblatt vom 21. Februar 2025 bekannt gege­ben, dass er voll­um­fäng­lich auf das Vorkaufsrecht ver­zich­tet, bis auf Widerruf.

Aus Leipzig erhiel­ten wir am 21. Febuar 2025 Antwort: „Die Stadt Leipzig berei­tet der­zeit eine beschränk­te Allgemeinverfügung über den Verzicht auf das Vorkaufsrecht nach § 38 Sächsisches Naturschutzgesetz i.V.m. § 66 Bundesnaturschutzgesetz vor. Beschränkt des­halb, da die Stadt Leipzig beim Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und von Erbbaurechten auf die Ausübung des Vorkaufsrechts ver­zich­ten will.

Eine voll­um­fäng­li­che Allgemeinverfügung will die Stadt Leipzig nicht erlas­sen, da wir uns die Möglichkeiten für Grundstückskäufe im Kontext der Biotopverbundplanung gemäß §§ 20 Abs. 1, 21 BNatSchG i. V. m. §§ 19 Abs. 1 S. 2 SächsNatSchG offen hal­ten wollen.“

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Für fünf Schulen im Erzgebirgskreis kein Geld mehr für Schulsozialarbeit?

Anfang Februar war in der Freien Presse zu lesen, dass die Jobs von fünf Schulsozialarbeitern im Erzgebirgskreis bedroht sei­en. Was hat es damit auf sich?

Zuständig für Entscheidungen zur Jugendhilfe und Schulsozialarbeit ist im Erzgebirgskreis der Jugendhilfeausschuss. Der Ausschuss hat 24 Mitglieder, dar­un­ter acht Kreistagsmitglieder, die aus den Fraktionen CDU/FDP, AfD und Freie Wähler kom­men. Die SPD-GRÜNE-Fraktion hat kei­nen Sitz in die­sem Ausschuss.

Bei sei­ner Sitzung am 13. November 2024 hat der Jugendhilfeausschuss die Vorlage „Förderung von Maßnahmen auf der Grundlage des Jugendhilfeplanes des Erzgebirgskreises für das Jahr 2025 (Förderliste Jugendarbeit/Erziehungsberatung)“ beschlos­sen. Dazu gehört auch der Bereich Schulsozialarbeit.

Der Freistaat Sachsen finan­ziert seit August 2018 an Oberschulen eine Vollzeitstelle für Schulsozialarbeit, an ande­ren Schularten wer­den Personal- und Sachausgaben bis zu 80 Prozent bezu­schusst. Für 2025 soll­ten an 50 Schulen im Erzgebirgskreis Schulsozialarbeitsstellen geför­dert wer­den. Laut Landratsamt rei­chen die Mittel vom Land wegen der Tarifentwicklungen seit 2023 nicht mehr aus. Deshalb sol­len fünf Schulen ab 1. Juli 2025 kei­ne wei­te­re Zuwendung für Schulsozialarbeit erhal­ten: die Gymnasien Olbernhau, Stollberg, Zschopau, Zwönitz und die Grundschule Aue-Zelle. Grundlage für die­se Auswahl ist eine Art Ranking der Schulen, eine „prio­ri­sier­te Schulstandortliste“ des Landratsamts mit Kriterien wie Anzahl Schülerinnen/Schüler und Schulpflichtverletzung.

„Wir machen uns für den Erhalt der Schulsozialarbeit stark“, so Thomas Lein, Vorsitzender der SPD-GRÜNE-Fraktion. „Wenn Mittel in den Straßenbau gesteckt wer­den, ist am Ende die Straße saniert, das Ergebnis auf den ers­ten Blick zu sehen. Wenn Mittel in Schulsozialarbeit flie­ßen, gibt es kei­ne Ergebnisse, die man ein­fach in einer Liste abha­ken kann. Dass der Freistaat Schulsozialarbeit an Oberschulen kom­plett för­dert, ist aller­dings ein Beleg, dass Schulsozialarbeit nötig ist und wirkt. Die Frage ist, war­um ande­re Schularten kei­ne Schulsozialarbeitsstelle bezahlt bekom­men. Haben zum Beispiel in Gymnasien oder Grundschulen die Kinder und Jugendlichen kei­nen Bedarf? Das darf bezwei­felt wer­den. Intakte Straßen sind wich­tig. Es soll­ten aber auch in Zukunft Leute auf die­sen Straßen unter­wegs sein. Das heißt, Landkreis und Freistaat müs­sen in den Nachwuchs inves­tie­ren. Schulsozialarbeit ist nur ein Aspekt beim gro­ßen Thema Schule. Aber einer, der einen Unterschied machen kann.“

  • Tagesordnung Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13. November 2024: https://ris-erzgebirgskreis.zv-kisa.de
  • Artikel Freie Presse vom 5. Februar 2025, „,Würde ich nicht posi­tiv den­ken, wäre ich längst weg‘ – Jobs von fünf Schulsozialarbeitern im Erzgebirgskreis bedroht“: www.freiepresse.de

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Erzgebürger: bis 31. März Vorschläge für Ehrenamtspreis einreichen

Zum sieb­ten Mal loben der Landrat und der Kreistag des Erzgebirgskreises den Ehrenamtspreis „Erzgebürger“ aus. Man kann dafür Personen, Vereine, Gruppierungen, Institutionen oder Projekte im Landkreis vorschlagen.

Es gibt vier Kategorien: Engagement für das Gemeinwohl, Engagement für eine lebens­wer­te Heimat, Engagement für Kultur, Sport und Tourismus sowie den Sonderpreis „Jung und enga­giert im ERZ“.

Die Vorschläge sind bis Montag, 31. März 2025, ein­zu­rei­chen, und zwar online, per E‑Mail oder Brief.

Eine Jury ermit­telt die Preisträgerinnen und Preisträger. Diese wer­den bei einer Gala am 7. November 2025 im Kulturhaus Aue bekannt gege­ben. Von der SPD-GRÜNE-Fraktion ist Holger Haase Mitglied der Jury: „Es ist kei­ne leich­te Aufgabe, aus dem viel­schich­ti­gen, umfang­rei­chen Engagement eine Auswahl zu tref­fen. Aber zu sehen, wie vie­le Menschen sich auf vie­ler­lei Art und Weise im Landkreis ehren­amt­lich ein­brin­gen, macht Hoffnung und Mut, gesell­schaft­li­che Herausforderungen auch in Zukunft zu meis­tern und unse­re Heimat lebens- und lie­bens­wert zu gestalten.“

Mit dem Erzgebürger-Preis und der Gala soll zum einen kon­kret Menschen gedankt wer­den, die Zeit und Herzblut in ein Ehrenamt ste­cken. Zum andern rich­tet sich bei die­ser Gelegenheit der Scheinwerfer aufs Ehrenamt ins­ge­samt: Ohne all die Ehrenamtlichen wür­den Landkreis und Gemeinden schlecht daste­hen, gera­de da bei knap­pen Mitteln und klam­men Kassen oft genug zuerst bei Kultur und Sozialem gekürzt wird.

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Kommunales Bürgerbudget: 40.000 Euro für Projekte vor Ort im Erzgebirgskreis

Der Freistaat Sachsen und der Erzgebirgskreis stel­len 2025 wie­der ein kom­mu­na­les Bürgerbudget in Höhe von 40.000 Euro bereit. Insgesamt zwan­zig Projekte wer­den mit einem Betrag von jeweils 2.000 Euro unter­stützt. Bewerben kön­nen sich dafür Bürgerinnen und Bürger des Erzgebirgskreises ab sech­zehn Jahren sowie gemein­nüt­zi­ge Verbände und Vereine.

Die Projekte müs­sen einen direk­ten Bezug zum eige­nen Wohnort bzw. der Gemeinde haben und den Menschen vor Ort zugu­te kom­men. Das Landratsamt nennt als Beispiele: Anlegen von Streuobstwiese/Blumenwiese/Kräutergarten, Bank/Wanderweg, Beschilderung his­to­ri­scher Gebäude und Stadtgeschichtliches, Spielplatzgestaltung, Naturschutzprojekte, Kostüme für Umzüge, Nachbarschaftsprojekte, Mitfahrbank, Büchertauschtelefonzelle, Unterstellmöglichkeit für Skatepark/Fahrräder, Zuschuss Dorf‑, Gemeinde- oder Stadtteilfest, Grillstellen/Feuerstellen/Ortspyramide.

Die zustän­di­ge Gemeinde muss über das Projekt infor­miert wer­den und auch eine kur­ze Stellungnahme für den Antrag bei­steu­ern. Wichtig: Das Projekt muss im Laufe die­ses Jahres, also bis 31. Dezember 2025, umge­setzt werden.

Der Antrag ist online aus­zu­fül­len und ein­zu­rei­chen, bis spä­tes­tens 16. März 2025. Eine Jury ent­schei­det dann, wel­che zwan­zig Projekte geför­dert werden.